Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Corbis GmbH wegen der öffentlichen Zugänglichmachung geschützten Bildmaterials

Aktuell haben wir das Mandat zur Verteidigung gegen eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Corbis GmbH von einer anderen Rechtsanwaltskanzlei übernommen.

In dem Abmahnschreiben wird unserer Partei vorgeworfen, ein urheberrechtlich geschütztes Bildwerk, an dem die Corbis GmbH die ausschließlichen Nutzungsrechte halte, auf der von ihr betriebenen Internetseite verwendet zu habe, ohne über eine hierzu nötige Nutzungslizenz zu verfügen. Dem Abmahnschreiben wird neben der Auskunft über die Verwendungsdauer die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Im Hinblick auf die Auskunft der Verwendungsdauer ist festzuhalten, dass diese einen erheblichen Einfluss auf den sodann regelmäßig im zweiten Schreiben geltend gemachten Schadenersatz hat.

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass je länger das entsprechende Fotomaterial verwendet wird, ein höherer Lizenzschadenersatz zu leisten ist. Die Corbis GmbH beruft sich hierbei regelmäßig auf ihre Lizenzverträge. Die Beträge variieren. Sodann wird auf den vermeintlichen Lizenzschaden regelmäßig ein hundert prozentiger Aufschlag wegen der fehlenden Urheberbenennung getätigt.

Haben Sie eine Abmahnung erhalten?

Bei dem Erhalt einer Abmahnung der Corbis GmbH dürfte daher nicht zuletzt auch vor dem Hintergrund einer großen Gefahr von Zuwiderhandlungen nach Abgabe einer möglichen Unterlassungserklärung eine fachgerechte Beratung unabdingbar sein. Wir haben bereits eine hohe dreistellige Anzahl von Mandanten gegen Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer sowohl im Bereich des Filesharings, als auch im Bereich des Fotorechtes verteidigt.

Folgende Grundregeln sollten Sie im Falle einer Abmahnung beachten:

- Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen

- Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf

- Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die beigefügten Unterlassungserklärung

- Lassen Sie sich von einem auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten

- Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge

- Bleiben Sie ruhig

Haben Sie eine Abmahnung erhalten? Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen. Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz sehr wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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