Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Rechtsanwalt Daniel Sebastian mahnt im Auftrag der DigiRights Administration GmbH wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzung (Filesharing) ab

Urheberrechtliche Abmahnungen des Rechtsanwalts Daniel Sebastian im Auftrag der DigiRights Administration GmbH lagen uns in der Vergangenheit bereits häufig zur rechtlichen Bearbeitung vor. Jetzt wurden wir erneut mit der Verteidigung gegen eine solche Abmahnung beauftragt.

Unsere Mandantschaft erhielt am 28.02.2014 eine urheberrechtliche Abmahnung des Rechtsanwalts Daniel Sebastian. Daraufhin gab sie die von der Gegenseite vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne rechtliche Beratung durch einen spezialisierten Anwalt ab. Das Vergleichsangebot der Gegenseite, in dem die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrags in Höhe von 1.600,00 € zur Erledigung der Angelegenheit angeboten wurde, ließ unsere damals noch nicht durch uns vertretene Mandantschaft unbeantwortet.

Sodann meldete sich am 21.05.2014 erneut der gegnerische Rechtsanwalt bei unserer Mandantschaft und bot einen Pauschalbetrag in Höhe von 1.450,00 € an. Nach weiterer Korrespondenz beauftrage uns nunmehr unsere Mandantschaft mit der Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen.

Gegenstand der ursprünglichen Abmahnung war der Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung durch etwaiges Anbieten urheberrechtlich geschützten Materials in einer Tauschbörse. Im Detail wurden folgende Werke abgemahnt:

- Martin Garrix – Animals

- Fedde Le Grand, Sultan & Ned Shephard – No Good

- Inpetto – Girls & Boys

- Hardwell & MAKJ – Countdown

- Dimitri Vegas & Like Mike vs. Sander van Doorn – Project T

- Sander van Doorn - Neon

Haben Sie ebenfalls eine solche Abmahnung erhalten?

Der wichtigste Rat lautet sodann, dass Sie umgehend anwaltliche Beratung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt in Anspruch nehmen. So kann die Angelegenheit zügig und rechtssicher für Sie beendet werden.

Keinesfalls sollten Sie eine Abmahnung ignorieren. Wie uns bekannt ist, legt die Gegenseite in urheberrechtlichen Angelegenheiten regelmäßig Klage vor Gericht ein. Daher sollte regelmäßig der der Gegenseite zustehende Unterlassungsanspruch durch Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung erfüllt werden. Sie sollten ebenfalls nicht die der Abmahnung beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung unterzeichnen. Diese kann als Schuldeingeständnis gewertet werden. Etwaige Einwendungen gegen die Abmahnung würden sodann bereits zu Beginn abgeschnitten werden.

Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken. Insbesondere haben wir in zahlreichen Mandaten gegen Abmahnungen des Rechtsanwalts Daniel Sebastian im Auftrag der DigiRights Administration GmbH verteidigt und weisen entsprechende Erfahrungswerte auf.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung

- Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an

- Bundesweite Vertretung

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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