Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Kanzlei Becker Haumann Mankel Gursky mahnt im Auftrag der SV Werder Bremen GmbH & Co KG ab – Vorwurf: Verstoß gegen ATGB

Erneut haben wir das Mandat in einer Angelegenheit gegen die SV Werder Bremen GmbH & Co KG übernommen. Diese hatte unseren Mandanten mit Schreiben vom 09.12.2015 durch die Rechtsanwaltskanzlei Becker Haumann Mankel Gursky wegen eines vermeintlichen Verstoßes gegen die ATGB abmahnen lassen.

Etwaige Verstöße gegen ATGB (Allgemeine Ticket-Geschäftsbedingungen) sind regelmäßig Bestandteil auf uns lautender Mandatierungen. Den Abmahnungsadressaten wird regelmäßig vorgeworfen, innerhalb eines Angebotes zum Kauf von Fußballtickets gegen einzelne oder mehrere Bestandteile der ATGB des jeweiligen Bundesligavereins verstoßen zu haben.

So auch in dem nun vorliegenden Fall. Unsere Partei erhielt mit Schreiben vom 09.12.2015 eine Abmahnung, die folgende Vorwürfe beinhaltete:

- Fehlende Abbildung der ATGB

- Auktion wurde nicht als „Sofort-Kauf“ beendet/angeboten

Zuvor hatte unsere Mandantschaft drei Tickets für Fußballspiele des SV Werder Bremen über die Internethandelsplattform eBay zum Kauf angeboten.

Wie sollte bei Erhalt einer Abmahnung reagiert werden?

Die wichtigste Regel lautet: Ruhig bleiben. Sie sollten bei Erhalt einer Abmahnung unverzüglich anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen und die dem Abmahnschreiben beigefügte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft unterzeichnen. Diese wurde durch die Gegenseite vorformuliert und kann als Schuldeingeständnis gewertet werden.

Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte haben in der Vergangenheit bereits zahlreiche Mandanten erfolgreich gegen eine Abmahnung des SV Werder Bremen und zahlreichen anderen Fußballbundesligavereinen verteidigt. Daher verfügen wir über einen entsprechend großen Erfahrungsschatz und kennen die Gegenseite bereits gut. Wenn Sie ebenfalls eine Abmahnung der SV Werder Bremen GmbH & Co KG erhalten haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren!

Was fordert die Gegenseite in der Abmahnung?

Unsere Mandantschaft wird in der Abmahnung zur Abgabe der beigefügten strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 250,00 € aufgefordert.

Regelmäßig kann durch die Inanspruchnahme einer anwaltlichen Beratung sowohl weiterer Schaden abgewendet, als auch der geforderte Betrag reduziert werden. Welche Verteidigungsoptionen in Ihrem konkreten Einzelfall bestehen, werden wir mit Ihnen bei Mandatsübernahme besprechen.

Wurden Sie ebenfalls durch die SV Werder Bremen GmbH & Co KG abgemahnt?

Eine Abmahnung sollte keinesfalls ignoriert werden. Die Gegenseite könnte sodann gerichtliche Schritte gegen Sie einleiten. Wir raten jedoch auch davon ab, die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung ungeprüft zu unterzeichnen. Hierdurch schneiden Sie sich bereits zu Beginn etwaige Einwendungen ab. Ihre Abmahnung sollte vielmehr durch einen spezialisierten Rechtsanwalt auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüft werden.

Wir stehen Ihnen hierzu gerne bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken. Insbesondere haben wir bereits in zahlreichen Mandaten gegen Fußballbundesligavereine verteidigt, die eine Abmahnung wegen etwaiger Verstöße gegen ATGB ausgesprochen haben.

Haben Sie eine solche Abmahnung erhalten? Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen. Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Unseren Mandanten und auch uns ist Kostentransparenz sehr wichtig. Daher werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, sofern die Gefahr von weiteren Abmahnungen droht.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch jederzeit auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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