Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Abmahnung der JBB Rechtsanwälte im Auftrag der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG vom 17.11.2015

Erneut konnten wir das Mandat gegen eine Abmahnung der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG durch die JBB Rechtsanwälte übernehmen. Unserer Partei wird darin vorgeworfen, das Fernsehprogramm von Sky unerlaubt öffentlich zugänglich gemacht zu haben.

Unserer Mandantschaft wird in der Abmahnung konkret vorgeworfen, das Fußballbundesliga-Spiel Eintracht Frankfurt gegen Borussia Mönchengladbach ohne entsprechendes Abonnement der Öffentlichkeit zugänglich gemacht zu haben. Dies habe eine unangekündigte Kontrolle im von unserer Partei betriebenen Gasthaus ergeben. Darin sei eine Nutzungsrechtsverletzung im Sinne der §§ 2 Nr. 6, 15 Abs. 2, 22 UrhG zu sehen.

Die Gegenseite fordert sodann die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 5.976,00 €. In der durch die Gegenseite vorformulierten Unterlassungserklärung wurde für jede Zuwiderhandlung eine pauschale Vertragsstrafe in Höhe von 5.001,00 € festgesetzt.

Haben Sie ebenfalls eine solche Abmahnung erhalten?

Ob die Ansprüche berechtigt sind oder nicht, hängt wie immer von Einzelfall ab. Wir haben bundesweit bereits zahlreiche Gaststättenbetreiber, Gastronomieeinrichtungen sowie Vereinsheime vertreten. Aufgrund dieser Erfahrung kennen wir die Gegenseite bereits gut und stehen auch Ihnen mit unserer Erfahrung zur Verfügung.

Insbesondere sollte die vorformulierte Unterlassungserklärung in der vorliegenden Form nicht abgegeben werden. Diese ist unserer Auffassung nach nachteilig formuliert und beinhaltet eine pauschale Vertragsstrafe. Wir raten unter Berücksichtigung Ihres Einzelfalls dazu, ggf. eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben, die den sogenannten „Hamburger Brauch“ beinhaltet. Hierbei würde die Vertragsstrafe in jedem Fall individuell festgesetzt werden und könnte im Streitfall vom zuständigen Amts- oder Landgericht auf ihre Angemessenheit und Höhe hin überprüft werden.

Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung

- Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an

- Bundesweite Vertretung

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. oder per Fax an 02307/236772 zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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