Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Rechtsanwalt Volker Jakob mahnt erneut für Frau Claudia Morgan aus Magdeburg ab – Vorwurf: Wettbewerbsverstöße auf eBay

Aktuell wurden wir mit der Verteidigung gegen eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Frau Claudia Morgan, ausgesprochen durch Rechtsanwalt Volker Jakob, beauftragt.

Gegenstand von Abmahnungen der Frau Claudia Morgan sind regelmäßig etwaige Wettbewerbsverstöße innerhalb von Angeboten auf der Internethandelsplattform eBay und anderen Portalen.

So auch im uns nunmehr vorliegenden Fall. In der auf den 16.12.2015 datierten Abmahnung wird unserer Partei vorgeworfen, die folgenden Wettbewerbsverstöße begangen zu haben:

- Angabe einer Frist von 1 Monat zur Erstattung von Zahlungen

- Fehlende Angabe von Art und Gewichtsanteil der verwendeten textilen Rohstoffe

- Fehlende Warnhinweise bei Spielzeug, dass für Kinder unter 36 Monaten gefährlich sein könnte

Was fordert die Gegenseite?

Unsere Partei wird zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. In der dem Abmahnschreiben beigefügten vorformulierten Unterlassungserklärung wurde für jede Zuwiderhandlung eine feste Vertragsstrafe in Höhe von 3.500,00 € festgesetzt. Zudem wird von unserer Mandantschaft der Ersatz entstandener Rechtsanwaltskosten in Höhe von 984,60 € gefordert.

Wie sollte reagiert werden?

Bei Erhalt einer Abmahnung sollten Sie zunächst Ruhe bewahren. Zudem sollten Sie unmittelbar anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen. Es gilt, weiteren Schaden abzuwenden, regelmäßig können auch geforderte Kosten reduziert werden.

Wir raten davon ab, die der Abmahnung beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung abzugeben. Hierzu würden Sie sich bereits zu Beginn etwaige Einwendungen abschneiden. Zudem kann in der Unterlassungserklärung ein Schuldanerkenntnis gesehen werden. Auch die pauschale Vertragsstrafe in Höhe von 3.500,00 € sollte so unserer Auffassung nach nicht vereinbart werden. Vielmehr sollte von dem sogenannten „Hamburger Brauch“ gebrauch gemacht werden. Hierbei würde eine verwirkte Vertragsstrafe individuell festgesetzt werden und könnte vom zuständigen Gericht auf ihre Höhe und Angemessenheit hin überprüft werden.

Sie sollten eine Abmahnung auf keinen Fall ignorieren! Dann könnte die Gegenseite eine einstweilige Verfügung beantragen, die mit weiteren Kosten für Sie verbunden wäre.

Unser Rat:

Sollten Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung

- Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an

- Bundesweite Vertretung

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de oder per Fax an 02307/236772 zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz sehr wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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