Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Urheberrecht und Filesharing: Zahlreiche Anfragen wegen Mahnbescheiden vor Verjährungseintritt

Heute als auch in den letzten Tagen vor Weihnachten erreichten uns zahlreiche Anfragen von ursprünglich Abgemahnten, die sich eines aktuellen Mahnbescheides ausgesetzt sehen. Die ursprünglichen Forderungen stammten allesamt aus dem Jahre 2012, in dem die Betroffenen eine Abmahnung erhalten hatten und entweder eine Unterlassungserklärung gar nicht, oder in modifizierter Form abgegeben hatten, jedoch keinerlei Beträge gezahlt wurden oder nicht mehr auf die Abmahnung reagiert hatten.

In vielen Telefonaten erfuhren wir, dass die Betroffenen fest damit gerechnet hatten, dass Sie von der Gegenseite nichts mehr hören und die Angelegenheit damit erledigt sei. Dem ist jedoch – wie so häufig – nicht so.

Warum erfolgen die Mahnbescheide nunmehr kurz vor Silvester?

Ansprüche, die im Jahr 2012 entstanden bzw. geltend gemacht werden, drohen mit Ablauf diesen Jahres zu verjähren. Durch die Beantragung eines Mahnbescheides tritt eine Verjährungshemmung ein, die dazu führt, dass die Ansprüche weiter verfolgt werden können.

Es empfiehlt sich, gegen den Mahnbescheid Widerspruch einzulegen und sich sodann unbedingt spezialisierte Hilfe zu holen. Man muss sich vergewissern, dass der Mahnbescheid die „Vorstufe“ zum gerichtlichen Verfahren ist und sodann noch weitaus höhere Kosten entstehen. Sobald es bereits zu einem Mahnbescheidsverfahren gekommen ist, sind die darin enthaltenen Kosten bereits weitaus höher als in der ursprünglichen Abmahnung.

Passt man jetzt nicht auf, kann es entweder zu einem unangenehmen Besuch eines Gerichtsvollziehers oder zu einem teuren Gerichtverfahren kommen, dessen Ende häufig offen ist. Wir verhandeln auch an dieser nach erfolgter Widerspruchseinlegung für Sie weiter und können in vielen Fällen entweder eine drastische Reduzierung der Kosten oder auch eine Zurückweisung erreicvhen. Parallel schauen wir, ob durch Sie – wenn dies nötig erscheint – auch eine geeignete Unterlassungserklärung abgegeben wurde.

Exemplarisch sei ein Mahnbescheid der DigiRights Administration GmbH erwähnt, in dem von einem Betroffenen nunmehr ein Betrag von ca. 1800, 00 € gefordert wird.

Richtiges Handeln ist an dieser Stelle unabdingbar, um nicht in die komplette Kostenfalle zu geraten. Wir helfen Ihnen als erfahrene und spezailsierte Kanzlei im Bereich des Filesharings – egal in welchem Verfahrensstadium – auf jeden Fall weiter.

Haben Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten? Wir stehen Ihnen gerne bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung

- Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an

- Bundesweite Vertretung

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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