Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Rechtsanwalt Daniel Sebastian reicht im Auftrag der DigiRights Administration GmbH wegen Filesharing Klage vor dem Amtsgericht Bochum ein

Unsere Rechtsanwaltskanzlei hat das Mandat zur Verteidigung gegen eine Klage des RA Daniel Sebastian im Auftrag der DigiRights Administration erhalten. Im Juni 2012 hatte unsere Mandantschaft eine urheberrechtliche Abmahnung erhalten, in der gegen sie der Vorwurf der öffentlichen Zugänglichmachung des Musikwerkes „Ai Se Eu Te Pego“ über eine Tauschbörse erhoben wurde.

Im Abmahnschreiben wurden sodann die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrags für entstandene Rechtsanwaltskosten und Schadensersatz in Höhe von 680,00 € gefordert. Unsere Mandantschaft hatte damals - ohne, dass unsere Kanzlei zu diesem Zeitpunkt beauftragt gewesen ist - in keiner Weise auf die Abmahnung reagiert.

Daraufhin hatte die Gegenseite im Mai 2015 einen Mahnbescheid gegen unsere Mandantschaft beantragt und im November 2015 Klage vor dem Amtsgericht Bochum erhoben. Gegenstand der Klage ist die Forderung nach Ersatz der entstandenen Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 651,80 Euro nebst Zinsen. Bemerkenswert ist die Tatsache, dass keinerlei Schadensersatz geltend gemacht wird!

Achtung:

Der vorliegende Fall zeigt eindrucksvoll und deutlich, dass ein Ignorieren einer Abmahnung nicht der richtige Weg ist. Es ist wichtig, sich im Falle einer solchen Abmahnung von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten zu lassen, damit die Angelegenheit für Sie rechtssicher beendet werden kann. Wie der Sachverhalt deutlich macht, können auch mehrere Jahre nach der Abmahnung, unter Beachtung der Verjährungsfrist, etwaige Zahlungsansprüche der Gegenseite gerichtlich geltend gemacht werden.

Unser Rat:

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, wenden Sie sich umgehend an uns! Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen. Ihre Abmahnung können Sie uns auch vorab per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de oder per Fax an 02307/236772 zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Folgende Grundregeln sollten Sie im Falle einer Abmahnung beachten:

  • Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen
  • Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf
  • Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die beigefügten Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge
  • Bleiben Sie ruhig

Sollten Sie auch eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, einen Vollstreckungsbescheid oder gar eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen mit unserer gerne Hilfe zur Verfügung. Wir sind deutschlandweit tätig!

Unsere Kanzlei kann mittlerweile auf mehr als zweitausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung für Ihren Einzelfall

- Persönliche und enge Betreuung und Beratung

- Faires Pauschalhonorar und stetige Kostentransparenz

- Bundesweite Vertretung

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates


Da uns Kostentransparenz sehr wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

Wir benutzen Cookies
Auf unserer Website kommen technische und funktionale Cookies zum Einsatz. Technische, funktionale und solche Cookies zur Analyse. Sie können unsere Seite grundsätzliche auch ohne das Nutzen von Cookies besuchen. Sie können die Einstellungen einsehen und verändern.