Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Kanzlei Becker Haumann Mankel Gursky mahnt im Auftrag der SV Werder Bremen GmbH & Co KG aA ab

Eine auf den 07.01.2016 datierte Abmahnung der Kanzlei Becker Haumann Mankel Gursky im Auftrag der SV Werder Bremen GmbH & Co KG aA ist derzeit Gegenstand eines aktuellen Mandates in unserer Kanzlei.

Unserer Mandantschaft werden in dem Abmahnschreiben Verstöße gegen die Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) innerhalb eines Angebotes auf eBay Kleinanzeigen vorgeworfen. Konkret werden die folgenden etwaigen Verstöße gerügt:

  1. Fehlende Abbildung der ATGB
  2. Tickets wurden mit einem Preisaufschlag über 15 % verkauft
  3. Unautorisierte Abbildung des Vereinslogos

Was fordert die Gegenseite?

Von unserer Partei wird die Abgabe der beigefügten strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt. Zudem wird sie zur Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrags in Höhe von 250,00 € aufgefordert.

Wie sollte reagiert werden?

Eine Abmahnung sollte nicht ignoriert werden. Die Gegenseite könnte sodann gerichtliche Schritte gegen Sie einleiten. Wir raten jedoch auch davon ab, die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung ungeprüft zu unterzeichnen. Die durch die Gegenseite vorformuliere Unterlassungserklärung ist unserer Auffassung nach nachteilig formuliert und kann als Schuldeingeständnis gewertet werden. Vielmehr raten wir dazu, bei Erhalt einer Abmahnung unmittelbar anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen. So kann weiterer Schaden abgewandt werden und die Angelegenheit rechtssicher für Sie beendet werden.

Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte haben in der Vergangenheit bereits zahlreiche Mandanten gegen eine ATGB-Abmahnung der SV Werder Bremen GmbH & Co KG aA und anderen Bundesligavereinen verteidigen können und verfügen über einen entsprechenden Erfahrungsschatz. Haben Sie eine Abmahnung erhalten? Wir stehen Ihnen gerne bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Folgende Grundregeln sollten Sie im Falle einer Abmahnung beachten:

  • Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen
  • Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf
  • Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die beigefügten Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich von einem auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge
  • Bleiben Sie ruhig

Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen. Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz sehr wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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