Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Erneute Abmahnung der Kanzlei Becker Haumann Mankel Gursky im Auftrag der SV Werder Bremen GmbH & Co KG aA vom 05.01.2016 wegen vermeintlichem ATGB-Verstoß

Eine auf den 05.01.2016 datierte Abmahnung der SV Werder Bremen GmbH & Co KG aA, ausgesprochen durch die Kanzlei Becker Haumann Mankel Gursky liegt uns aktuell zur Bearbeitung vor. Hierin werden etwaige Verstöße gegen die Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) gerügt.

Innerhalb eines Angebotes von Fußballtickets auf der Internethandelsplattform eBay habe unsere Mandantschaft gegen folgende Bestandteile der ATGB verstoßen:

- Fehlende Abbildung von ATGB

- Auktion wurde nicht als „Sofort kaufen“ angeboten/beendet

- Ticket wurde mit einem Preiszuschlag von über 15 % verkauft

Darin sei ein Verstoß gegen die ATGB zu sehen. Infolgedessen wird unsere Mandantschaft sodann dazu aufgefordert, die beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und einen pauschalen Abgeltungsbetrag in Höhe von 250,00 € zu zahlen.

Haben Sie ebenfalls eine Abmahnung der SV Werder Bremen GmbH & Co KG erhalten?

Eine Abmahnung sollte grundsätzlich nicht ignoriert werden. Die Gegenseite könnte sodann nämlich gerichtliche Schritte gegen Sie einleiten. Jedoch ist es auch nicht ratsam, die der Abmahnung beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung ohne rechtliche Prüfung zu unterzeichnen. Sie ist nach unserer Auffassung nachteilig formuliert und kann als Schuldeingeständnis gewertet werden. Falls die vorformulierte Unterlassungserklärung vorschnell unterzeichnet wird, würden etwaige Einwendungen gegen die Abmahnung bereits vorschnell abgeschnitten werden. Wie sollte daher reagiert werden?

In unserer Kanzlei konnten bereits zahlreiche Mandate erfolgreich bearbeitet werden, denen eine Abmahnung wegen vermeintlicher Verstöße gegen ATGB vorangegangen waren. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken. Insbesondere haben wir bereits in zahlreichen Mandaten gegen Abmahnungen des SV Werder Bremen verteidigt und kennen den Gegner daher bereits gut. Nach einer anwaltlichen Beratung sollte daher ggf. unter Berücksichtigung Ihres Einzelfalls eine modifizierte strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben werden.

Wir stehen Ihnen mit unserer Hilfe gerne bundesweit zur Verfügung. Haben Sie eine Abmahnung erhalten? Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen. Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz sehr wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

Wir benutzen Cookies
Auf unserer Website kommen technische und funktionale Cookies zum Einsatz. Technische, funktionale und solche Cookies zur Analyse. Sie können unsere Seite grundsätzliche auch ohne das Nutzen von Cookies besuchen. Sie können die Einstellungen einsehen und verändern.