Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Erneute Abmahnung der Kanzlei Bear & Wolf im Auftrag der Monster Energy Company – Vorwurf: Markenrechtsverletzung

Erneut liegt uns eine Abmahnung der Kanzlei Bear & Wolf im Auftrag der Monster Energy Company vor. Die Abmahnung, datiert vom 19.01.2016, beinhaltet den Vorwurf einer Markenrechtsverletzung.

Unsere Mandantschaft habe, so heißt es, über die von ihr betriebenen Internetseite Aufkleber und Motocross-Zubehör zum Kauf angeboten, auf denen das Markenzeichen der Monster Energy Company ohne deren Zustimmung verwendet worden sei. Dies stelle eine Verletzung der Markenrechte an der Wortmarke „Monster Energy“ (Reg.-Nr. 006368005) und der Bildmarke mit der Reg.-Nr. 012924718 dar.

Weiterhin stelle die Verwendung des Logos eine Aufmerksamkeitsausbeutung und Rufausbeutung dar. Daher stünden der Gegenseite in Folge Unterlassungsansprüche gem. Art. 9 Abs. 1, lit. a) und c), Abs. 2, Art. 14 Abs. 2m Art. 102 Abs. 2 GMV und Schadensersatzansprüche gem. §§ 14 Abs. 6m 125b Nr. 2 MarkenG i. V. m. Art. 14 Abs. 2, Art. 102 Abs. 2 GMV zu.

Was fordert die Gegenseite?

Unsere Partei wird zunächst zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Weiterhin wird eine Auskunft u. a. über die Herkunft der Produkte, die Menge der an- und verkauften Exemplare sowie über den erzielten Gewinn verlangt. Dieses Auskunftsersuchen dient der Bezifferung eines Schadensersatzes, der regelmäßig in einem weiteren Schreiben der Gegenseite geltend gemacht wird. Zudem wird der Ersatz der entstandenen Rechtsanwaltskosten aus einem Streitwert von 250.000,00 € gefordert, mithin 2.968,90 €.

Wie sollte auf eine Abmahnung reagiert werden?

Unabhängig davon, ob die in der Abmahnung gerügten Verstöße zutreffend sind oder nicht, sollten Sie bei Erhalt einer Abmahnung unverzüglich anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen. Die von der Gegenseite vorformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie nicht ohne vorherige Prüfung unterzeichnen, da diese häufig als Schuldeingeständnis gewertet werden kann. Ein Ignorieren der Abmahnung ist jedoch auch ein schlechter Rat. Die Gegenseite könnte sodann ihre Ansprüche gerichtlich durchsetzen. Dies würde zu einem deutlich erhöhten Kostenrisiko führen.

Bei Erhalt einer Abmahnung sollten Sie sich die Fristen notieren, keinen Kontakt zur Gegenseite aufnehmen und unmittelbar anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen. Weiterhin sollten Sie zunächst keinerlei Beträge bezahlen. In jedem Fall gilt es, Ruhe zu bewahren.

Unser Rat an Sie:

Sollten Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung

- Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an

- Bundesweite Vertretung

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de oder per Fax an 02307/236772 zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz sehr wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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