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Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Abmahnung Microsoft durch die FPS Rechtsanwälte

Aufgrund von Erfahrungsberichten im Internet ist uns bekannt geworden, dass durch die Firma Microsoft Corp. derzeit vermehrt marken- und/oder urheberrechtliche Abmahnungen wegen des Vertriebs von nicht-originalen DVDs oder anderer Software ausgesprochen werden. Insbesondere wird regelmäßig auch der Vertrieb von Produkt-Keys gerügt, durch den gegen die Urheberrechte der Microsoft Corp. aus dem Leistungsschutzrecht gem. § 69 c UrhG und den Markenrechten aus den §§ 5, 15 verstoßen werden soll.

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung werden regelmäßig Streitwerte im sechsstelligen Bereich festgesetzt, die Anwaltskosten im mittleren vierstelligen Bereich zur Folge haben. Aufgrund der speziellen markenrechtlichen und urheberrechtlichen Thematik sollten Sie diese Angelegenheiten durch einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz überprüfen lassen. Wir sind auf den gewerblichen Rechtsschutz spezialisiert, sodass Sie sich im Falle eines Falles gerne an uns wenden können.

Senden Sie uns Ihr Abmahnschreiben zunächst völlig unverbindlich zu und wir rufen zurück. Alternativ können Sie sich natürlich auch gerne telefonisch an unsere Kanzlei wenden. Die Ersteinschätzung ist bei uns kostenlos.

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