Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

SV Werder Bremen GmbH & Co KGaA Abmahnung durch Kanzlei Becker Haumann Mankel Gursky

Haben Sie eine Abmahnung der SV Werder Bremen GmbH & Co KGaA, ausgesprochen durch die Kanzlei Becker Haumann Mankel Gursky erhalten? Wir bearbeiten zur Zeit ein derartiges Mandat.

Vorwurf:

Unserer Mandantschaft wird vorgeworfen, über eBay zwei Tickets für ein Fußballspiel des SV Werder Bremen zum Kauf angeboten zu haben und hierbei gegen die folgenden Bestandteile der Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) des SV Werder Bremen verstoßen zu haben:

- Fehlende Abbildung der ATGB

- Unautorisierte Nutzung des Vereinslogos

- Preiszuschlag von über 15 %

Hintergrund:

Etwaige Verstöße gegen ATGB (Allgemeine Ticket-Geschäftsbedingungen) sind regelmäßig Bestandteil auf uns lautender Mandatierungen. Den Abmahnungsadressaten wird regelmäßig vorgeworfen, innerhalb eines Angebotes zum Kauf von Fußballtickets gegen einzelne oder mehrere Bestandteile der ATGB des jeweiligen Bundesligavereins verstoßen zu haben.

Wie lautet die Forderung?

Unsere Mandantschaft wird in der Abmahnung zur Abgabe der beigefügten strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 250,00 € aufgefordert.

Wie sollte reagiert werden?

Es ist ratsam, bei Erhalt einer Abmahnung sofort anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen und die dem Abmahnschreiben beigefügte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft unterzeichnen. Diese könnte als Schuldeingeständnis gewertet werden.

Wie können wir Ihnen helfen?

Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte haben in der Vergangenheit bereits zahlreiche Mandanten erfolgreich gegen eine Abmahnung des SV Werder Bremen und zahlreichen anderen Fußballbundesligavereinen verteidigt. Daher verfügen wir über einen entsprechend großen Erfahrungsschatz und kennen die Gegenseite bereits gut. Wenn Sie ebenfalls eine Abmahnung der SV Werder Bremen GmbH & Co KG erhalten haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren! Regelmäßig kann durch die Inanspruchnahme einer anwaltlichen Beratung sowohl weiterer Schaden abgewendet, als auch der geforderte Betrag reduziert werden. Welche Verteidigungsoptionen in Ihrem konkreten Einzelfall bestehen, werden wir mit Ihnen bei Mandatsübernahme besprechen.

Unser Rat an Sie:

Wir stehen Ihnen hierzu gerne bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Wir können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken. Insbesondere haben wir bereits in zahlreichen Mandaten gegen Fußballbundesligavereine verteidigt, die eine Abmahnung wegen etwaiger Verstöße gegen ATGB ausgesprochen haben.

Haben Sie eine solche Abmahnung erhalten? Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen. Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Unseren Mandanten und auch uns ist Kostentransparenz sehr wichtig. Daher werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, sofern die Gefahr von weiteren Abmahnungen droht.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch jederzeit auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

Wir benutzen Cookies
Auf unserer Website kommen technische und funktionale Cookies zum Einsatz. Technische, funktionale und solche Cookies zur Analyse. Sie können unsere Seite grundsätzliche auch ohne das Nutzen von Cookies besuchen. Sie können die Einstellungen einsehen und verändern.