Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Abmahnung KS Kanzlei Sarwari im Auftrage der G&G Media GmbH

Abmahnung KS Kanzlei Sarwari im Auftrage der G&G Media GmbH an einem Erotikfilm

Eine weitere Abmahnung vom 06.05.2016 des Rechtsanwaltes Yussof Sarwari im Auftrage der G&G Media GmbH erreichte uns am 11.05.2016.

Die Abmahnung des Rechtsanwaltes Yussof Sarwari (KS Kanzlei Sarwari) im Auftrage der G&G Media GmbH beinhaltet den Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung an eine Erotikfilm.

Wir hatten bereits in der Vergangenheit über entsprechende urheberechtliche Abmahnungen berichtet.

Auch in dem aktuellen Fall soll ein Erotikfilmwerk über eine Internettauschbörse öffentlich zugänglich gemacht worden sein.

Aufgrund der vermeintlichen Urheberechtsverletzung wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert.

Entgegen der bekannten Filesharing Abmahnungen wird keine vorformulierte Unterlassungserklärung mitgeschickt.

VORSICHT!

Im Internet finden sich eine Vielzahl von Musterformulierungen wieder. Die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sind jedoch eine Vielzahl von juristischen Gesichtspunkten zu berücksichtigen. Wir raten daher dringend davon ab sich auf derartige Muster zu verlassen.

Zusätzlich wird ein Abgeltungsbetrag in Höhe von 650,00€ gefordert. Im Schreiben werden Kosten Höhe von 611,90 € (Fiktive Lizenzgebühr und Ermittlungskosten) und Anwaltskosten für die Abmahnung auf Basis eines Streitwertes von 1.611,90€-in Höhe von 215,00€, mithin 826,90€ zugrunde gelegt.

Reagieren Sie richtig und suchen einen fachkundigen Rechtsanwalt auf!

Ein im Urheberrecht spezialisierter Rechtsanwalt kann Ihnen eine fachkundige Einschätzung Ihres Einzelfalles geben. Dies gilt insbesondere für die Frage, ob Sie eine Haftung trifft und ob ggfs. auch die Kosten zu leisten sind.

Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Sehen Sie auch unser Ratgebervideo:

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung

- Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar

- Bundesweite Vertretung

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-heidicker.de

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!

Wir benutzen Cookies
Auf unserer Website kommen technische und funktionale Cookies zum Einsatz. Technische, funktionale und solche Cookies zur Analyse. Sie können unsere Seite grundsätzliche auch ohne das Nutzen von Cookies besuchen. Sie können die Einstellungen einsehen und verändern.