Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Zahlungsaufforderung der anticopy GmbH wegen Bildernutzung auf eBay

Unserer Kanzlei wurde eine aktuelle Zahlungsaufforderung der anticopy GmbH vom 18.05.2016 wegen einer vermeintlich unerlaubten Bildernutzung auf eBay vorgelegt. Haben auch Sie ein solches Schreiben erhalten?

Worum handelt es sich bei der anticopy GmbH?

Die anticopy GmbH mit Sitz in Neuß ist ein Unternehmen, welches Rechteinhabern anbietet, bei einer vermeintlichen Urheberrechtsverletzung einen Schadensersatz bei dem Verletzer geltend macht. Hierfür tritt der Urheberrechtsinhaber seinen Schadensersatzanspruch an die anticopy GmbH ab, diese zahlt ihrem Kunden im Gegenzug pauschal einen Betrag in Höhe von 20,00 €.

Stellt das Schreiben eine Abmahnung dar?

Nein. In dem Schreiben wird lediglich die Zahlung eines Schadensersatzbetrages verlangt. Dieser wird abschließend mit 160,00 € beziffert. Die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung als Charakteristikum einer Abmahnung wird hingegen nicht verlangt.

Ist die Zahlungsaufforderung berechtigt?

Dies kann und muss in jedem Einzelfall spezifisch beurteilt werden. Ob tatsächlich eine Verletzungshandlung vorliegt und ob der geforderte Schadensersatzbetrag in seiner Höhe berechtigt ist, lässt sich nur unter Berücksichtigung Ihres Einzelfalls sagen. Daher raten wir Ihnen, bei Erhalt einer derartigen Zahlungsaufforderung anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Wie können wir Ihnen helfen?

Die in unserer Rechtsanwaltskanzlei tätigen Rechtsanwälte konnten in der Vergangenheit bereits mehrere tausend Abmahnverfahren erfolgreich bearbeiten. Wir sind insbesondere im Bereich des Urheberrechtes höchst spezialisiert. Weitere Informationen zum Urheberrecht, unserer Tätigkeit in diesem Bereich und Abmahnungen, bzw. Schadensersatzforderungen finden Sie auch auf unserer Spezialhomepage unter www.anwalt-bild.de.

Nach einer kostenlosen Ersteinschätzung, die zunächst völlig unverbindlich ist, können Sie entscheiden, ob Sie unsere Kanzlei in der Sache beauftragen möchten. Wir nennen Ihnen – gemäß unserem Prinzip der Kostentransparenz von Anfang an – bereits zu Beginn einen festen Pauschalpreis.

Wenn Sie eine Zahlungsaufforderung erhalten haben, beachten Sie folgende Regeln:

  • Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen
  • Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf
  • Lassen Sie sich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge
  • Bleiben Sie ruhig

Sollten Sie ebenfalls eine Schadensersatzforderung, eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Da uns Kostentransparenz wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de oder per Fax an 02307/236772 zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück. Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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