Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Abmahnung Waldorf Frommer iAd Tele München/ Film: Gods of Egypt

Aktuelle Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft an dem Filmwerk: „Gods of Egypt“ vom 01.06.2016

Aktuell verteidigen wir gegeneine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer an dem Filmwerk: „Gods of Egypt“, an dem die Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft die Rechte innehat.

Ratschlag:

Unterzeichnen Sie auf keinen Fall die vorformulierte Unterlassungserklärung in dieser Form ungeprüft! Denn diese Erklärung kann als Schuldanerkenntnis gewertet werden, wodurch bereits im Vorfeld mögliche Einwendungen gegen den Vorwurf abgeschnitten werden.

Zusätzlich zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird von dem Anschlussinhaber ein Abgeltungsbetrag in Höhe von 915,00 € gefordert.

Die Kostenforderung enthält einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 700,00€, sowie Rechtsanwaltskosten in Höhe von 215,00€ nach einem Streitwert in Höhe von 1.600,00€, wobei entsprechend der neuen Gesetzlage für den Unterlassungsanspruch ein Gegenstandswert von 1.000,00€ angesetzt wird. Der darüber hinaus gehende Streitwert resultiert aus dem oben erwähnten Schadensersatz in Höhe von 600,00€.

Sollte nach einer Einzelfallprüfung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt der Vorwurf nicht entkräftet werden können, ist zumindest eine Kostenreduzierung im Wege eines Vergleiches anzustreben.

Aktuelle Rechtsprechung

Aufgrund der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes muss konstatiert werden, dass der Anschlussinhaber konkreten Vortrag zur Entkräftung seiner Haftung leisten muss. Der Vortrag muss geeignet sein eine ernsthafte Möglichkeit einer anderweitigen Begehung der Urheberechtsverletzung zu liefern. Gerne beraten wir Sie und überprüfen, ob Ihr Einzelfall hierzu geeignet ist.

Sehen Sie auch unser Ratgebervideo:

Im Falle einer Abmahnung gelten die folgenden Grundregeln:

  • Fristen notieren und einhalten

  • Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner

  • Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung

  • Lassen Sie sich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Kollegen beraten

  • Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge

  • Ruhig bleiben

    Wenn Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, einen Vollstreckungsbescheid oder eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen gerne deutschlandweit mit unserer Hilfe zur Verfügung.

    Die in unserer Rechtsanwaltskanzlei tätigen Anwälte können auf mehrere tausend Abmahnverfahren aus den Rechtsgebieten des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts und des Markenrechts zurückblicken.

    Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung - auf Ihren Einzelfall zugeschnitten

  • Persönliche und enge Betreuung

  • Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz

  • Vertretung im gesamten Bundesgebiet

  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Uns ist Kostentransparenz sehr wichtig. Wir werden mit Ihnen im Falle einer Beauftragung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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