Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Abmahnung Rechtsanwalt Ercan Acikel für DIGITURK Europe GmbH

Urheberrechtliche Abmahnung des Rechtsanwalt Ercan Acikel für DIGITURK Europe GmbH wg. unerlaubter Ausstrahlung einer Sportsendung der türkischen Fussball Liga „Süper-Lig

Am 20.06.2016 erreichte uns eine Anfrage wegen einer urheberrechtlichenAbmahnung des Rechtsanwalt Ercan Acikel aus Frankfurt im Auftrag der DIGITURK Europe GmbH vom 01.06.2016.

Vorwurf

Innerhalb der Abmahnung wird die Ausstrahlung der Übertragung eines Spiels der türkischen Fussball Liga „Süper-Lig“ innerhalb einer Betriebsstätte, ohne die erforderlichen Nutzungsrechte (Gaststättenrechte) zu besitzen, vorgeworfen.

Die DIGITURK Europe GmbH sei eine Tochtergesellschaft der Digital Platform Iletisim Hizmetlerei A.S., welche Inhaberin der Rechte zur Übertragung der Begegnungen der “Süper-Lig“ sei und die Partien über den Sender „Lig-TV“ ausstrahlt.

In dem Abmahnschreiben werden Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 1.044,40€, sowie ein Lizenzschadensersatz in Höhe von 2.148,00€ gefordert.

Im Falle des Abschlusses eines Abonnementvertrages zum Preis von 2.148,00€ würde auf den Schadensersatz verzichtet und die Rechtsverfolgungskosten auf 100,00€ reduziert.

Als Bedingung wird jedoch die Abgabe der vorformulierten Unterlassungserklärung gefordert. So liegt dem Schreiben eine vorformulierte Unterlassungserklärung mit einer Vertragsstrafenregelung.

Vorgehensweise:

Da die DIGITÜRK Europe GmbH im Falle der Nichtabgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung Antrage auf Erlass einer einstweiligen Verfügung stellen köntne, sollte grundsätzlich erwogen werden, eine modifizierte strafbewehrte Unterlassungserklärung nach erfolgter Überprüfung des Sachverhaltes abzugeben.

Bitte in keinem Fall die vorformulierte Unterlassungserklärung ungeprüft unterzeichnen!

Je nach Einzelfallgestaltung sollte jedoch mit dem beratenden Anwalt unbedingt darüber gesprochen werden, ob eine modifizierte, d.h. abgeänderte Unterlassungserklärung abgegeben werden sollte. Dies alles ist jedoch eine Frage des Einzelfalles. Entscheidend ist, wie so oft, die Beweislage, da die Gerichte nach unserer Erfahrungen tendenziell dazu tendieren, den Ausführungen der Kontrolleure zu folgen, wenngleich wir bereits gerichtliche Verfahren für unsere Mandanten an verschiedenen Gerichten in Deutschland gewinnen konnten.

Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung

  • Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an

  • Bundesweite Vertretung

  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. oder per Fax an 02307/236772 zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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