Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Abmahnung INDE Rechtsanwälte für Paket24 GmbH

Wir wurden in einer aktuellen Angelegenheit gegen die Paket24 GmbH mandatiert. Diese hatte unsere Mandantschaft durch die Kanzlei INDE Rechtsanwälte abmahnen lassen.

Vorwürfe:

Der Vorwurf lautet, unsere Mandantschaft habe eine durch die Paket24 GmbH erstellte Produktübersichtstabelle kopiert und diese in ein eigenes Angebot im Internet integriert. Die Tabelle stelle ein Sammelwerk i. S. d. §§ 2 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2, 4 Abs. 1 UrhG dar und sei urheberrechtlich geschützt. Durch die Verwendung ohne eine erforderliche Lizensierung habe unsere Mandantschaft eine Urheberrechtsverletzung und eine Wettbewerbsrechtsverletzung begangen.

Forderung:

Gefordert wird von unserer Mandantschaft die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, Schadensersatz in Höhe von 1.000,00 € und Ersatz der Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.044,40 €.

Rechtliche Würdigung:

Ob eine Tabelle tatsächlich urheberrechtlichen Schutz genießt, muss für jeden spezifischen Einzelfall überprüft werden. Eine pauschale Aussage ist nicht möglich. Daher sollten Sie sich bei Erhalt einer Abmahnung an uns wenden. Wir bieten Ihnen eine kostenfreie Ersteinschätzung zu Ihrem Sachverhalt.

Haben auch Sie eine solche Abmahnung erhalten?

Wichtig: Unterzeichnen Sie keinesfalls die mitgesandte Unterlassungserklärung ohne vorherige anwaltliche Beratung. Unserer Auffassung nach ist diese nachteilig vorformuliert. Wenn Sie ebenfalls eine solche Abmahnung erhalten haben, lassen Sie sich unbedingt von einem auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten. Sie sollten die Abmahnung keinesfalls ignorieren, da die Gegenseite ansonsten gerichtliche Schritte gegen Sie einleiten könnte, was mit zusätzlichen Kosten für Sie verbunden wäre.

Folgende Grundregeln sollten Sie im Falle einer Abmahnung beachten:

  • Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen
  • Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf
  • Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die beigefügten Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich von einem auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge
  • Bleiben Sie ruhig

Wenn Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen gerne bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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