Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Abmahnung durch Rechtsanwalt André Krugmann für Herrn Oliver Heilmann

Wir bearbeiten derzeit eine Abmahnung des Rechtsanwalts André Krugmann für Herrn Oliver Heilmann aus Oranienburg. In der Abmahnung geht es um die Rüge einer etwaig fehlerhaften Widerrufsbelehrung.

Unserer Mandantschaft wird vorgeworfen, auf eBay als gewerblicher Händler aufzutreten und hierbei eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung zu verwenden.

Im Detail wird gerügt:

- fehlende Angabe einer Faxnummer

- fehlender Verweis zum Muster-Widerrufsformular

- falsche Belehrung über die Widerrufsfolgen

- fehlende Informationen zu Rücksendekosten

Die etwaig falsche Widerrufsbelehrung sei wettbewerbswidrig. Daher macht Rechtsanwalt André Krugmann für seinen Mandanten Herrn Oliver Heilmann einen Unterlassungs- und Kostenerstattungsanspruch geltend. Gefordert wird ein Betrag in Höhe von 865,00 €.

Rechtliche Einschätzung:

Die uns hier vorliegende Abmahnung halten wir für unbegründet. Sollten auch Sie eine derartige Abmahnung erhalten haben, überprüfen wir diese gerne für Sie. Sie sollten keinesfalls eine Unterlassungserklärung ohne vorherige anwaltliche Beratung abgeben. Hierdurch schneiden Sie sich etwaige Einwendungen bereits zu Beginn ab und geben u.U. ein Schuldanerkenntnis ab. Ob Ihre Abmahnung berechtigt ist, oder nicht, kann nach Prüfung Ihres Sachverhalts festgestellt werden. Wenden Sie sich an uns!

Unser Rat:

Wenn Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen mit unserer Hilfe bundesweit zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung

- Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an

- Bundesweite Vertretung

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de oder per Fax an 02307/236772 zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz sehr wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

Wir benutzen Cookies
Auf unserer Website kommen technische und funktionale Cookies zum Einsatz. Technische, funktionale und solche Cookies zur Analyse. Sie können unsere Seite grundsätzliche auch ohne das Nutzen von Cookies besuchen. Sie können die Einstellungen einsehen und verändern.