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Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

ITB Rechtsanwälte Abmahnung für Frau Paola Dietze aus Doberschütz

Wir bearbeiten aktuell eine Abmahnung der ITB Rechtsanwälte im Auftrag der Fotografin Frau Paola Dietze aus Doberschütz. Wurden Sie ebenfalls abgemahnt?

Unserer Mandantschaft wird in dem auf den 19.07.2016 datierten Abmahnschreiben vorgeworfen, die Urheberrechte der Frau Paola Dietze verletzt zu haben. Konkret geht es um ein Angebot auf eBay, in dem unsere Mandantschaft ein Foto, welches durch Frau Dietze erstellt worden sein soll, ohne die erforderlichen Nutzungsrechte verwendet zu haben.

Forderung:

Gefordert werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, Auskunftserteilung, Schadensersatz in Höhe von 60,00 € und der Ersatz der Rechtsanwaltskosten in Höhe von 281,30 €.

Reaktionsmöglichkeiten:

Es muss unter Beachtung Ihres spezifischen Einzelfalls eine individuelle Verteidigungsstrategie entwickelt werden. Hierbei gilt es insbesondere, Schaden abzuwenden und mögliche Kosten soweit es geht zu reduzieren.

Eine Abmahnung sollte unbedingt auf Ihre Rechtmäßigkeit geprüft werden. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die geltend gemachten Schadensersatzbeträge. Lassen Sie sich daher von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten! Sie sollten eine Abmahnung grundsätzlich keinesfalls ignorieren, sodann könnte die Gegenseite eine einstweilige Verfügung gegen Sie beantragen. Jedoch sollten Sie auch nicht ohne vorherige rechtliche Überprüfung die der Abmahnung beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung abgeben. Diese kann als Schuldeingeständnis gewertet werden.

Beachten Sie die folgenden Punkte:

- Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen

- Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf

- Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die beigefügten Unterlassungserklärung

- Lassen Sie sich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten

- Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge

- Bleiben Sie ruhig

Sollten Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de oder per Fax an 02307/236772 zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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