Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Mahnbescheid, beantragt durch Rechtsanwalt Daniel Sebastian im Auftrag der DigiRights Administration GmbH

Pünktlich zum Überschreiten des ersten Halbjahres 2016 liegen uns nun vermehrt Mahnbescheide wegen einer ursprünglichen Filesharing-Abmahnung vor. Der aktuellste Mahnbescheid wurde von Rechtsanwalt Daniel Sebastian beantragt.

Er wurde im Nachgang zu einer Abmahnung wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen beantragt. Insgesamt wird die Zahlung eines Betrags in Höhe von 3.186,80 € gefordert.

Wieder einmal zeigt sich, dass die von uns schon seit langem vertretene These stimmt, wonach „niemand vergessen wird“. Es stellt sich die Frage, wie bei Erhalt eines Mahnbescheids reagiert werden sollte.Wichtig ist, dass auch bei Erhalt eines Mahnbescheides noch Reaktionsmöglichkeiten und Verteidigungsoptionen bestehen. Hier gilt es nun, keine Fehler zu machen und richtig zu reagieren!

Der häufigste Fehler ist das Ignorieren des Mahnbescheides. Wird der Mahnbescheid ignoriert, wird durch die Gegenseite regelmäßig nach 14 Tagen ein Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheides gestellt, welcher sodann vorläufig vollstreckbar wäre. Nach Erhalt eines Mahnbescheides sollte daher unverzüglich anwaltliche Beratung in Anspruch genommen werden. Individuell und auf Ihren Einzelfall hin zugeschnitten gilt es, eine Verteidigungsstrategie zu entwickeln um die Angelegenheit rechtssicher und so günstig wie möglich für Sie zu beenden.

Haben Sie eine Abmahnung erhalten?

Wie der vorliegende Fall zeigt, ist das Ignorieren einer Abmahnung der denkbar schlechteste Weg. Abgemahnte sollten sich daher unbedingt durch einen spezialisieren Rechtsanwalt beraten lassen. Gerade die Rechtsprechungstendenzen in neuer Zeit haben bessere Chancen zur Verteidigung geliefert.

In zahlreichen Fällen lassen sich die geforderten Kosten reduzieren und weiterer Schaden kann abgewendet werden. Wichtig ist, dass die Angelegenheit für Sie rechtssicher beendet wird, damit keine Folge-Abmahnungen drohen.

Wenn Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, einen Vollstreckungsbescheid oder eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen gerne deutschlandweit mit unserer Hilfe zur Verfügung.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung – auf Ihren Einzelfall zugeschnitten

- Persönliche und enge Betreuung

- Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz

- Vertretung im gesamten Bundesgebiet

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandats

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falls können Sie uns gerne telefonisch kontaktieren. Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Uns ist Kostentransparenz sehr wichtig. Wir werden mit Ihnen im Fall einer Beauftragung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de.

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