Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Reinhart Kober Großkinsky Rechtsanwälte / Lydia Teiz Abmahnung

Eine Abmahnung bezüglich eines eBay-Angebots, ausgesprochen durch die Reinhart Kober Großkinsky Rechtsanwälte im Auftrag der Frau Lydia Teiz liegt uns aktuell zur Bearbeitung vor. Wie sollte bei Erhalt einer derartigen Abmahnung reagiert werden?

Gegenstand der Abmahnung ist der Vorwurf von Wettbewerbsverstößen innerhalb eines eBay-Angebots. Im Detail:

- Fehlende Grundpreisangabe

- Irreführung über die Identität des Unternehmers

- Fehlender Hinweis über die ODR-Streitschlichtungsplattform

- Fehlendes Impressum

- Fehlende Widerrufsbelehrung

Gefordert wird von dem Adressaten der Abmahnung sodann die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.

Was muss bei der Unterlassungserklärung beachtet werden?

Zunächst einmal muss dringend davon abgeraten werden, die Abmahnung zu ignorieren. Der uns vorliegenden Abmahnung ist eine von der Gegenseite vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt. Diese sollten Sie nicht ungeprüft unterzeichnen. Unserer Auffassung nach ist sie nachteilig formuliert, außerdem kann sie als Schuldeingeständnis gewertet werden. Durch ein vorschnelles Unterzeichnen schneiden Sie sich bereits zu Beginn etwaige Einwendungen gegen die Abmahnung ab.

Rechtliche Einschätzung:

Gerade in wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen werden häufig hohe Streitwerte und kurze Fristen festgesetzt. Es ist daher anzuraten, bei Erhalt einer Abmahnung diese durch einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz überprüfen zu lassen. Wir bieten eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung an!

Im Falle einer Abmahnung gelten die folgenden Grundregeln:

- Fristen notieren und einhalten

- Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner

- Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung

- Lassen Sie sich rechtlich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Kollegen beraten

- Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge

- Ruhig bleiben

Haben Sie eine Abmahnung erhalten? Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen. Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz sehr wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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