Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Vertragsstrafenforderung der JuS Rechtsanwälte im Auftrag der Kfz-Innung München-Oberbayern

Aktuell liegt uns eine Vertragsstrafenforderung der JuS Rechtsanwälte im Auftrag der Kfz-Innung München-Oberbayern vor. Gefordert wird die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 9.000,00 €.

In dem Vertragsstrafenforderungs-Schreiben heißt es, unsere Mandantschaft habe entgegen einer zuvor abgegebenen strafbewehrten Unterlassungserklärung ein Angebot zum Kauf eines Kraftfahrzeugs veröffentlicht, ohne die erforderlichen Kennzeichnungspflichten für gewerbliche Autoverkäufer einzuhalten. Hierzu habe sich unsere Mandantschaft jedoch zuvor, ohne dass wir diese zu dem damaligen Zeitpunkt vertraten, jedoch strafbewehrt verpflichtet.

Forderung:

Geltend gemacht wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 9.000,00 €, die jedoch auf einen Betrag von „nur“ 5.000,00 € reduziert würde, wenn unsere Mandantschaft umgehend bezahle. Zudem wird erneut eine Abgabe einer weiteren strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert.

Haben Sie auch eine solche Vertragsstrafenforderung der Kfz-Innung erhalten?

Keinesfalls ist anzuraten, „auf eigene Faust“ zu handeln. Sie sollten sich unbedingt durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. Es sollte geprüft werden, ob tatsächlich ein Verstoß gegen die Unterlassungserklärung vorliegt. Auch die Höhe der Vertragsstrafe sollte einer anwaltlichen Überprüfung unterzogen werden. Häufig ist es so, dass erhöhte Vertragsstrafen gefordert werden und u.U. eine Reduzierung durch anwaltlichen Vortrag in Betracht kommt. Wir haben bereits häufig gegen Abmahnungen von Kfz-Innungen verteidigt und weisen entsprechende Erfahrungen auf.

Oftmals sind Fristen in einer Abmahnung oder Vertragsstrafenforderung sehr kurz bemessen. Wenden Sie sich daher umgehend nach Erhalt einer Abmahnung an uns. Wir stehen Ihnen gerne bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung.

Sollten Sie auch eine Abmahnung, eine Vertragsstrafenforderung, einen Mahnbescheid, einen Vollstreckungsbescheid oder gar eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen mit unserer gerne Hilfe zur Verfügung. Wir sind deutschlandweit tätig! Ihr Vorteil:

Unsere Kanzlei kann mittlerweile auf mehr als zweitausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung für Ihren Einzelfall

- Persönliche und enge Betreuung und Beratung

- Faires Pauschalhonorar und stetige Kostentransparenz

- Bundesweite Vertretung

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen. Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de oder per Fax an 02307/236772 zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück. Unseren Mandanten ist Kostentransparenz sehr wichtig. Wir werden daher mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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