Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

FC Bayern München AG Abmahnung Kanzlei Lentze Stopper - Ticketverkauf

Eine Abmahnung der Kanzlei Lentze Stopper, ausgesprochen im Auftrag der FC Bayern München AG wegen eines Ticketverkaufs liegt uns zur Bearbeitung vor. Sind Sie ebenfalls Adressat einer solchen Abmahnung?

In der auf den 30.09.2016 datierten Abmahnung wird unserer Mandantschaft vorgeworfen, innerhalb eines eBay-Angebotes über den Kauf von Fußballtickets des 1. FC Bayern München gegen folgende Bestandteile der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Ticketerwerb („ATGB“) verstoßen zu haben:

- Fehlende Abbildung der ATGB

- Öffentliches Anbieten der Tickets auf eBay

Unsere Mandantschaft wird sodann dazu aufgefordert, die beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und einen pauschalen Abgeltungsbetrag in Höhe von 250,00 € zu zahlen.

Wurden Sie auch abgemahnt?

Haben auch Sie eine solche Abmahnung erhalten? Wir stehen Ihnen gerne mit unserer Hilfe zur Verfügung - bundesweit! Ihre Abmahnung sollte unbedingt auf die Rechtmäßigkeit überprüft werden. Wichtig ist, dass Sie eine Abmahnung auf keinen Fall ignorieren sollten! Die Gegenseite könnte sodann gerichtliche Schritte gegen Sie einleiten. Sie sollten jedoch auch nicht die beigefügte Unterlassungserklärung ungeprüft abgeben. Diese könnte als Schuldeingeständnis gewertet werden.

Warum mahnt der FC Bayern München ab?

In der Abmahnung wird dies damit begründet, den „Schwarzhandel“ mit Tickets unterbinden zu wollen.

Rechtliche Einschätzung der Abmahnung:

Ob Ihre konkrete Abmahnung berechtigt ist oder nicht, entscheidet sich im Einzelfall. Zum Beispiel sollte geprüft werden, ob die ATGB des FC Bayern überhaupt in Ihren Kaufvertrag der Tickets wirksam einbezogen wurden. Ist dies bspw. nicht der Fall, können die ATGB keinerlei bindende Wirkung Ihnen gegenüber entfalten. Wenden Sie sich an uns! Wir bieten Ihnen eine kostenfreie Ersteinschätzung!

Folgende Grundregeln sollten Sie im Falle einer Abmahnung beachten:

- Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen

- Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf

- Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die beigefügten Unterlassungserklärung

- Lassen Sie sich von einem auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten

- Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge

- Bleiben Sie ruhig

Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung

- Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an

-Bundesweite Vertretung

-Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Uns ist Kostentransparenz wichtig. Daher werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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