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Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Klageandrohung Waldorf Frommer für Twentieth Century Fox Home Entertainment GmbH

Wir berichten Ihnen über eine aktuelle Klageandrohung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment GmbH. Dieser Klageandrohung war eine urheberrechtliche Abmahnung wegen Filesharings vorangegangen.

Was schreibt die Gegenseite?

Die Kanzlei Waldorf Frommer lässt mitteilen, dass die Vorbereitung für das Klageverfahren abgeschlossen seien und unsere Mandantschaft nun gerichtlich auf Zahlung in Höhe von 669,50 € in Anspruch genommen würde. Wenn unsere Mandantschaft bis zu einer gesetzten Frist keine Zahlung leiste, könnten weitere Kosten auf diese zukommen, heißt es.

Wie sollte reagiert werden?

Bei Erhalt einer Klageandrohung sollten Sie sich unbedingt von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten lassen. Bei Erhalt einer Abmahnung sollte diese keinesfalls ignoriert werden – dies zeigt der vorliegende Fall. Gerade in Filesharingabmahnungen werden Ansprüche durch die Gegenseite häufig stets auch gerichtlich durchgesetzt. Daher gilt es, weiteren Schaden abzuwenden und es gar nicht erst zu einer Klageandrohung kommen zu lassen. Dies können Sie mithilfe eines spezialisierten Rechtsanwalts erreichen.

Folgende Grundregeln sollten Sie stets beachten:

- Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen

- Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf

- Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die beigefügten Unterlassungserklärung

- Lassen Sie sich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten

- Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge

- Bleiben Sie ruhig

Sollten Sie auch eine Klageandrohung oder Abmahnung, einen Mahnbescheid, einen Vollstreckungsbescheid oder gar eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen mit unserer Hilfe zur Verfügung. Wir sind deutschlandweit tätig!

Unsere Kanzlei kann mittlerweile auf mehr als zweitausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung für Ihren Einzelfall

- Persönliche und enge Betreuung und Beratung

- Faires Pauschalhonorar und stetige Kostentransparenz

- Bundesweite Vertretung

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de oder per Fax an 02307/236772 zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Uns ist Kostentransparenz sehr wichtig. Wir werden mit Ihnen im Falle einer Beauftragung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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