Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Inkassoschreiben Rhein Inkasso für Trak Music KG

Aktuell liegt uns ein Inkassoschreiben der Rhein Inkasso aus Mannheim im Auftrag der Trak Music KG vor. Wie sollte reagiert werden?

Unsere Mandantschaft legte uns das Inkassoschreiben vom 22.09.2016 vor. Hierin wird ein Betrag in Höhe von 573,74 € gefordert, welcher sich aus Kosten für eine urheberrechtliche Abmahnung aus 2010 sowie Verzugszinsen und Inkassokosten zusammensetzt.

Wie wir reagiert haben:

Wir haben namens und im Auftrag unserer Mandantschaft die geltend gemachte Forderung der Rhein Inkasso dem Grunde und der Höhe nach zurückgewiesen. Grund war die Einrede der Verjährung.

Ebenfalls ein Schreiben erhalten?

Wenn Sie ebenfalls eine Zahlungsaufforderung erhalten haben, zögern Sie nicht, unsere Kanzlei zu kontaktieren. Wir überprüfen Ihre Angelegenheit für Sie und prüfen, ob wir für Sie ebenfalls die Einrede der Verjährung erheben können. Auch wenn dies bei Ihnen nicht der Fall sein sollte, finden wir eine Verteidigungsstrategie mit dem Ziel der Kostenreduzierung oder natürlich der kompletten Abwehr Ihrer Forderung.

Lassen Sie sich daher von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten. Sie sollten grundsätzlich eine Abmahnung keinesfalls ignorieren, da die Gegenseite ansonsten gerichtliche Schritte gegen Sie einleiten könnte, was mit zusätzlichen Kosten für Sie verbunden wäre.

Folgende Grundlegen sollten Sie bei Erhalt einer Abmahnung beachten:

- Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen

- Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf

- Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die beigefügten Unterlassungserklärung

- Lassen Sie sich von einem auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten

- Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge

- Bleiben Sie ruhig

Wenn Sie ebenfalls eine Zahlungsaufforderung oder Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen gerne bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung

- Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an

- Bundesweite Vertretung

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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