Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Reddig GmbH Abmahnung – „Delphin“

Unsere Mandantschaft legte uns eine aktuelle Abmahnung der Reddig GmbH vor. Die Abmahnung wurde durch diese selber ausgesprochen und beinhaltet den Vorwurf der Markenrechtsverletzung an der Marke „Delphin“.

Vorwurf der Abmahnung:

Die Gegenseite wirft unserer Mandantschaft in der uns vorliegenden Abmahnung vor, die Markenrechte der Reddig GmbH verletzt zu haben. Diese sei Inhaber der beim Deutschen Patent- und Markenamt registrierten Marke „Delphin“ für den Produktbereich Universalmesser. Unsere Mandantschaft habe innerhalb eines eBay-Angebotes das Markenzeichen „Delphin“ für Universalmesser verwendet, ohne dass es sich dabei um Originalmesser der Reddig GmbH handele.

Geltend gemachte Ansprüche:

Unsere Mandantschaft wird zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Hierin wird eine pauschale Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,00 € festgesetzt. Weiterhin wird ein Auskunftsanspruch geltend gemacht.

Unser Rat an Sie:

Sollten auch Sie eine solche Abmahnung Reddig GmbH erhalten haben, unterzeichnen Sie die beigefügte Unterlassungserklärung nicht. Diese kann als Schuldeingeständnis gewertet werden. Zudem sind wir der Auffassung, dass keine Unterlassungserklärung mit pauschaler Vertragsstrafe abgegeben werden sollte. Es bietet sich im Fall der Fälle an, eine Unterlassungserklärung nach dem sogenannten „Hamburger Brauch“ abzugeben. Hierbei würde eine etwaige Vertragsstrafe nach jeder Zuwiderhandlung individuell festgesetzt und könnte auf ihre Angemessenheit von einem Gericht überprüft werden.

Ignorieren Sie die Abmahnung jedoch auch nicht! Es könnte dann eine einstweilige Verfügung gegen Sie beantragt werden, die mit weiteren Kosten für Sie verbunden wäre.

Was tun?

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, sollte diese unbedingt auf ihre Rechtmäßigkeit geprüft werden. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die geforderte Auskunft, die regelmäßig dazu dient, in einem zweiten Schreiben Schadensersatzbeträge geltend machen zu können. Lassen Sie sich daher unbedingt von einem auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten. In vielen Fällen lassen sich die in der Abmahnung geforderten Kosten reduzieren und weiterer Schaden kann abgewendet werden. Es ist wichtig, dass die Angelegenheit für Sie rechtssicher beendet wird, damit Ihnen keine weiteren Folge-Abmahnungen oder Vertragsstrafen drohen.

Folgende Grundregeln sollten Sie im Falle einer Abmahnung beachten:

- Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen

- Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf

- Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die beigefügten Unterlassungserklärung

- Lassen Sie sich von einem auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten

- Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge

- Bleiben Sie ruhig

Sollten Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen gerne bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung

- Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an

- Bundesweite Vertretung

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de oder per Fax an 02307/236772 zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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