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Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Abmahnung Dr. Strecker, Hane Rechtsanwälte Badewannentechnik Rohe

Wir wurden mit der Verteidigung gegen eine Abmahnung der Dr. Strecker, Hane Rechtsanwälte im Auftrag der Badewannentechnik Rohe beauftragt.

Gegenstand der Abmahnung:

Gegenstand der Abmahnung ist der Vorwurf, dass unsere Mandantschaft, selber auch im Badewannentechnik-Bereich tätig, Lichtbilder von Werken der Gegenseite verwendet habe, um die eigene Arbeit zu bewerben. Diese Handlung begründe Ansprüche aus §§ 1004 BGB, 97 UrhG.

Forderung:

Gefordert wird neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auch die Zahlung von Rechtsanwaltsgebühren aus einem Gegenstandswert von 10.000,00 €.

Haben Sie ebenfalls eine solche Abmahnung erhalten?

Ihre Abmahnung muss stets unter Beachtung Ihres Einzelfalls auf die Rechtmäßigkeit überprüft werden. Ignorieren Sie die Abmahnung auf keinen Fall! Die Gegenseite könnte sodann eine einstweilige Verfügung gegen Sie beantragen. Diese wäre mit weiteren Kosten für Sie verbunden. Wir raten jedoch auch dringend davon ab, die vorformulierte Unterlassungserklärung ungeprüft abzugeben. Diese könnte als Schuldeingeständnis gewertet werden. Zudem ist in dieser eine feste Vertragsstrafe vorgesehen. Anstelle dieser sollte eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden, in der keine pauschale Vertragsstrafe festgelegt wird, sondern die den sogenannten „Hamburger Brauch“ beinhaltet. Hierbei würde die Vertragsstrafe für jeden Einzelfall individuell festgesetzt werden und könnte im Streitfall von einem Gericht auf ihre Rechtmäßigkeit oder Höhe überprüft werden.

Unser Rat:

Wir stehen Ihnen gerne mit unserer Hilfe bundesweit zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung

- Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an

- Bundesweite Vertretung

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Sie können uns Ihre Abmahnung auch gerne per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zusenden. Wir rufen Sie dann gerne kostenfrei zurück.

Da uns Kostentransparenz sehr wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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