Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Abmahnung BVB Merchandising GmbH Kanzlei Dres. Lohner Fischer Igwecks & Collegen

Wurden Sie von der Kanzlei Dres. Lohner Fischer Igwecks & Collegen im Auftrag der BVB Merchandising GmbH abgemahnt? Wir bearbeiten ganz aktuell eine solche Abmahnung, welche auf den 14.12.2016 datiert ist. Wir sagen Ihnen, wie Sie reagieren sollten und was Sie unbedingt nicht tun sollten.

In der uns aktuell vorliegenden Abmahnung wird gegen unsere Mandantschaft der Vorwurf erhoben, über die Internethandelsplattform eBay Aufkleber zum Kauf angeboten zu haben und diese dabei mit den eingetragenen Marken und geschäftlichen Bezeichnungen „BVB“ und „BVB 09“ beworben habe. Dies stelle eine Markenrechtsverletzung dar. Deshalb macht die BVB Merchandising GmbH durch ihre Anwaltskanzlei Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche geltend.

Gefordert werden von unserem Mandanten die Unterzeichnung der beigefügten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, der Ersatz der entstandenen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.531,90 €, sowie gem. §§ 19 MarkenG; 242 BGB eine Auskunft u. a. über folgende Punkte:

- Anzahl der angebotenen und verkauften Aufkleber

- Einkünfte aus den Verkäufen

- Erzielter Gewinn

Wie sollte reagiert werden?

Wenn Sie ebenfalls eine solche Abmahnung erhalten haben, beachten Sie folgende wichtige Hinweise: Das Auskunftsersuchen dient – so unsere Erfahrungen – regelmäßig der Vorbereitung zur Bezifferung eines später geltend gemachten Schadensersatzes. Die Gegenseite wird abhängig von den angebotenen Waren und dem daraus erzielten Gewinn den Schadensersatzbetrag berechnen. Es ist daher von entscheidender Bedeutung, eine anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Zunächst muss Ihr konkreter Sachverhalt geprüft werden, um festzustellen, ob Ihre Abmahnung berechtigt ist. Sodann muss weiterer Schaden abgewendet und die Angelegenheit für Sie rechtssicher beendet werden.

Was Sie nicht tun sollten:

Wir können Ihnen nur anraten, die dem Abmahnschreiben beigefügte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen! Diese kann als Schuldeingeständnis gewertet werden und ist nach unserer Auffassung nachteilig formuliert. Sie sollten die Abmahnung jedoch auch auf keinen Fall ignorieren! Es könnte dann eine einstweilige Verfügung gegen Sie beantragt werden, die mit weiteren Kosten für Sie verbunden wäre.

Wenden Sie sich an unsere Kanzlei!

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, sollte diese unbedingt auf ihre Rechtmäßigkeit geprüft werden. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die regelmäßig im zweiten Schreiben geltend gemachten Schadensersatzbeträge. Lassen Sie sich daher unbedingt von einem auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten. In vielen Fällen lassen sich die in der Abmahnung geforderten Kosten reduzieren und weiterer Schaden kann abgewendet werden.

Folgende Grundregeln sollten Sie im Falle einer Abmahnung beachten:

- Bleiben Sie ruhig!

- Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen

- Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf

- Unterzeichnen Sie die beigefügten Unterlassungserklärung nicht

- Lassen Sie sich von einem auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten

- Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge

Wenn Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage der Kanzlei Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen oder einer anderen Rechtsanwaltskanzlei erhalten haben, stehen wir Ihnen gerne bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung

- Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an

- Bundesweite Vertretung

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Da uns Kostentransparenz wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Eine weitere Möglichkeit zur Kontaktierung ist unser Kontaktformular über den Auftritt anwalt.de. Dieses können Sie ebenfalls bequem nutzen:

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