Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Abmahnung Eintracht Frankfurt AG Becker Haumann Mankel Gursky Rechtsanwälte

Liegt Ihnen eine aktuelle Abmahnung der Kanzlei Becker Haumann Mankel Gursky im Auftrag der Eintracht Frankfurt AG vor? Wie Sie dann reagieren sollten, erfahren Sie in unserem Ratgeberartikel.

Der Vorwurf in der Abmahnung ist der Verkauf von Fußballtickets über die Internethandelsplattform eBay Kleinanzeigen. Hierin sei ein Verstoß gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Tages-Eintrittskarten (ATGB) zu sehen, da gegen die folgenden Bestandteile der ATGB verstoßen worden sein soll:

- Fehlende Abbildung der ATGB

- Preisaufschlag von über 10 Prozent gegenüber Originalpreis

- Öffentliches Angebot bei eBay Kleinanzeigen

Sodann wird von unserer Mandantschaft die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Zudem erkläre man sich gegen Zahlung eines Pauschalbetrags in Höhe von 250,00 € mit der Erledigung der Angelegenheit einverstanden.

Wurden Sie abgemahnt?

Wenden Sie sich gerne an uns. Wir beraten Sie individuell. Lassen Sie sich von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten. Ignorieren Sie die Abmahnung auf keinen Fall! Die Gegenseite könnte sodann gerichtliche Schritte gegen Sie einleiten, welche mit weiteren Kosten verbunden wären. Sie sollten jedoch auch nicht die beigefügte Unterlassungserklärung ungeprüft abgeben. Diese könnte als Schuldeingeständnis gewertet werden. Vielmehr sollte eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden.

In vielen Fällen lassen sich die in der Abmahnung geforderten Kosten reduzieren und weiterer Schaden kann abgewendet werden. Damit Ihnen keine Folgeabmahnungen drohen, sollte die Angelegenheit für Sie rechtssicher beendet werden.

Wenn Sie ebenfalls eine Abmahnung erhalten haben, stehen wir Ihnen gerne mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Rechtsanwaltskanzlei tätigen Anwälte blicken auf mehrere tausend Abmahnverfahren in den Bereichen Urheberrecht, Wettbewerbsrecht und Markenrecht zurück.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung

- Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an

- Bundesweite Vertretung

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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