Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Mahnbescheid Amtsgericht Hünfeld Rechtsanwalt Daniel Sebastian DigiRights Administration GmbH

In den letzten Wochen eines jeden Jahres werden zahlreiche Mahnbescheide wegen einer vermeintlichen Urheberrechtsverletzung zugestellt. Aktuell sind uns mehrere Fälle bekannt, in denen Rechtsanwalt Daniel Sebastian im Auftrag der DigiRights Administration GmbH bei dem Amtsgericht Hünfeld einen solchen Mahnbescheid beantragt hat und der nun zugestellt wurde.

Eines der Mandate, die wir aktuell erlangt haben, bezieht sich auf den Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung an den Werken: „Pulcino Pio – Sas kleine Küken piept“, „DJ Antoine – Bella Vita“, „Italobrothers – This is nightlife“, „Bingo Players feat. Far East Movement . Get Up (rattle)“, „Lisaq Aberer – I will danve“. Unser Mandant wurde zunächst im August 2013 durch Rechtsanwalt Daniel Sebastian abgemahnt. Hierauf reagierte unser damals noch nicht durch uns vertretene Mandant mit der selbständigen Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung. Hinsichtlich der geforderten Kosten äußerte sich unser Mandant damals nicht. Daraufhin folgten weitere Schreiben des Rechtsanwalts Daniel Sebastian, in denen dieser zur Zahlung eines Vergleichsbetrages aufforderte, zuletzt belief sich der geforderte Betrag laut einem Schreiben aus dem November 2016 auf 450,00 €.

Auch hierauf erfolgte durch unseren damals noch nicht durch uns vertretenen Mandanten keinerlei Reaktion.

Nun, kurz vor Ablauf der dreijährigen Verjährungsfrist beantragte Rechtsanwalt Daniel Sebastian den vorliegenden Mahnbescheid, welcher am 14.12.2016 vom Amtsgericht Hünfeld erlassen und zugestellt wurde.

Warum kommen Mahnbescheide kurz vor Jahresende?

Der Grund liegt im BGB. Dieses bestimmt in § 195 BGB, dass die allgemeine Verjährungsfrist 3 Jahre beträgt. Sie beginnt mit dem Ablauf des Jahres, an dem der Anspruch entstanden ist. Dies war vorliegend der 31.12.2013, mithin tritt Verjährung am 31.12.2016 ein. Ein Mahnbescheid hemmt die Verjährungsfrist! Das bedeutet, dass der Anspruch nicht verjährt.

Warum die hohe Forderung?

In einem Mahnbescheid wird regelmäßig die ursprüngliche Forderung geltend gemacht, nicht ein reduzierter Vergleichsbetrag. Hinzu kommen weitere Kosten, die durch die Beantragung des Mahnbescheids entstanden sind. Vorliegend wird ein Betrag in Höhe von 2.156,40 € gefordert. Ein deutlicher Unterschied zu dem früher angebotenen Vergleichsbetrag in Höhe von 450,00 €.

Wie jetzt reagieren?

Es stellt sich die Frage, wie bei Erhalt eines Mahnbescheids reagiert werden sollte.

Wichtig ist, dass auch bei Erhalt eines Mahnbescheides noch Reaktionsmöglichkeiten und Verteidigungsoptionen bestehen. Hier gilt es nun, keine Fehler zu machen und richtig zu reagieren! Der häufigste Fehler ist das Ignorieren des Mahnbescheides. Wird der Mahnbescheid ignoriert, wird durch die Gegenseite regelmäßig nach 14 Tagen ein Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheides gestellt, woraufhin Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet werden können.

Rufen Sie uns an!

Auch „zwischen den Jahren“ sind wir für Sie da. Wenn Sie einen Mahnbescheid erhalten haben, beachten Sie unbedingt die 2-Wochen-Frist! Wie geschildert droht sonst die Zwangsvollstreckung. Im Alleingang sollten Sie nicht reagieren. Wenn hierbei Fehler passieren, kann es bspw. sein, dass ein Hauptsacheverfahren droht.

In zahlreichen Fällen lassen sich durch die Einschaltung eines spezialisierten Rechtsanwalts die geforderten Kosten reduzieren und weiterer Schaden kann abgewendet werden. Wenn Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, einen Vollstreckungsbescheid oder eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen gerne deutschlandweit mit unserer Hilfe zur Verfügung.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung – auf Ihren Einzelfall zugeschnitten

- Persönliche und enge Betreuung

- Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz

- Vertretung im gesamten Bundesgebiet

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandats

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falls können Sie uns gerne telefonisch kontaktieren. Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Uns ist Kostentransparenz sehr wichtig. Wir werden mit Ihnen im Fall einer Beauftragung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere nützliche Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem aktuellen Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de.

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