Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

FC Bayern München AG Abmahnung Kanzlei Lentze Stopper

Die FC Bayern München AG lässt aktuell durch die Kanzlei Lentze Stopper wegen Ticketverkäufe über das Internet abmahnen. Wie Sie bei Erhalt einer derartigen Abmahnung reagieren sollten, erfahren Sie in unserem Ratgeberartikel.

In der aktuell durch uns zu verteidigenden Abmahnung wird unserer Mandantschaft vorgeworfen, innerhalb eines eBay-Angebotes zum Verkauf von Fußballtickets des 1. FC Bayern München gegen folgende Bestandteile der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Ticketerwerb („ATGB“) verstoßen zu haben:

- Fehlende Abbildung der ATGB

- Öffentliches Anbieten der Tickets auf eBay

Dies stelle einen Verstoß gegen die ATGB, welche in rechtlicher Hinsicht Allgemeine Geschäftsbedingungen darstellen, dar. Daher wird von unserer Mandantschaft eine Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert, in der sich unsere Mandantschaft dazu verpflichten soll, derartige Verkäufe in Zukunft zu unterlassen. Weiterhin wird die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 250,00 € verlangt.

Wie Sie bei Erhalt reagieren sollten:

Wir stehen Ihnen gerne mit unserer Hilfe zur Verfügung - bundesweit! Es ist anzuraten, eine Abmahnung zunächst unbedingt auf die Rechtmäßigkeit zu überprüfen und im Nachgang eine Verteidigungsstrategie mit dem Ziel einer Kostenreduzierung und schnellen Erledigung zu entwickeln. Auf gar keinen Fall sollte eine Abmahnung ignoriert werden, denn dann stünde der abmahnenden Gegenseite die Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens zu.

Beigefügte Unterlassungserklärung abgeben?

Es stellt sich die Frage, ob die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung einfach unterschrieben und zurückgesendet werden sollte. Diese Frage ist ganz klar zu verneinen! Die durch die gegnerischen Rechtsanwälte vorformulierte Unterlassungserklärung ist unserer Auffassung nach nachteilig formuliert und kann als Schuldeingeständnis gewertet werden.

Folgende Grundregeln sollten Sie im Falle einer Abmahnung beachten:

- Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen

- Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf

- Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die beigefügten Unterlassungserklärung

- Lassen Sie sich von einem auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten

- Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge

- Bleiben Sie ruhig

Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung

- Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an

-Bundesweite Vertretung

-Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Uns ist Kostentransparenz wichtig. Daher werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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