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Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Abmahnung Waldorf Frommer Twentieth Century Fox Home Entertainment GmbH – Codename U.N.C.L.E.; The Accountant; The Legend of Tarzan

Im Rahmen einer Ersteinschätzung haben wir von einer neue Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrage der Twentieth Century Fox Home Entertainment GmbH erfahren, über welche wir an dieser Stelle berichten möchten:

Im Rahmen einer Ersteinschätzung haben wir von einer neue Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrage der Twentieth Century Fox Home Entertainment GmbH erfahren, über welche wir an dieser Stelle berichten möchten:

Wie vielfach bereits geschildert, wird auch in dieser Abmahnung eine Urheberechtsverletzung gerügt. Über eine Tauschbörse sollen die Filme „Codename U.N.C.L.E.; The Accountant; The Legend of Tarzan“ öffentlich zugänglich gemacht worden sein.

In der Abmahnung wird unserer Mandantschaft die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrags in Höhe von 2.447,60 € verlangt. Der Betrag gliedert sich in 2.100,00€ Schadensersatz und 347,60€ Rechtsanwaltskosten für die Abmahnung auf.

Ratschlag!

Wir raten dringend davon ab, eine standardisierte Unterlassungserklärung aus dem Internet abzugeben! Ohne anwaltliche Beratung könnte eine solche Unterlassungserklärung unter Umständen nicht auf Ihren Einzelfall hin zugeschnitten sein. Eine Folge könnte sein, dass die gegnerische Kanzlei diese Erklärung nicht annimmt und ggf. gerichtlich gegen Sie vorgeht.

Ob in Ihrem Fall eine Zurückweisung der Forderung erreicht werden kann, sollte ein fachkundiger Rechtsanwalt beurteilen.

Beachten Sie folgende Grundregeln:

  • Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen
  • Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf
  • Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die beigefügten Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge
  • Bleiben Sie ruhig

Wir helfen Ihnen gerne!

Wenn Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, einen Vollstreckungsbescheid oder eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen gerne deutschlandweit mit unserer Hilfe zur Verfügung.

Die in unserer Rechtsanwaltskanzlei tätigen Anwälte können auf mehrere tausend Abmahnverfahren aus den Rechtsgebieten des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts und des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung - auf Ihren Einzelfall zugeschnitten

- Persönliche und enge Betreuung

- Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz

- Vertretung im gesamten Bundesgebiet

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Uns ist Kostentransparenz sehr wichtig. Wir werden mit Ihnen im Falle einer Beauftragung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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