Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Filesharing-Abmahnung Waldorf Frommer „X-Men: Apocalypse“ - Twentieth Century Fox Home

Eine aktuelle Filesharing-Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer aus München liegt uns zur Bearbeitung vor. Hierin wird eine Urheberrechtsverletzung an dem Film „X-Men: Apocalypse“ gerügt.

Sachverhalt:

Unsere Mandantschaft habe, so heißt es in der Abmahnung, den Film „X-Men: Apocalypse“ in einer Tauschbörse im Internet öffentlich zugänglich gemacht (klassisches "Filesharing"). Dies sei eine Urheberrechtsverletzung an den Rechten der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH i.S.d. § 19a UrhG.

Forderung:

Daher wird unsere Mandantschaft zur Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung aufgefordert. Weiterhin wird die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 915,00 € verlangt.

Kann die Abmahnung ignoriert werden?

Nein, davon müssen wir dringend abraten! Denn dann könnte die Gegenseite gerichtliche Schritte (unter anderem durch die Beantragung eines sogenannten Mahnbescheides) gegen Sie einleiten. Dies kann grundsätzlich auch noch sehr lange nach der ursprünglichen Abmahnung erfolgen. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre ab dem Jahresende (also aktuell bis zum 31.12.2020). Daher kann, wenn die Angelegenheit nicht ordnungsgemäß beigelegt wurde, auch noch in einigen Jahren ein gerichtliches Verfahren gegen Sie eingeleitet werden. Selbstredend wäre dies mit weiteren Kosten verbunden. Daher raten wir dringend dazu, bei Erhalt einer Abmahnung umgehend fachanwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Sehen Sie sich unseren Ratgeber-Videobeitrag zur aktuellen Filesharing-Rechtsprechung an:

Sollte ich selber tätig werden?

Nein, dies sollten Sie aus mehreren Gründen nicht tun. Zum einen können spezialisierte Rechtsanwälte aufgrund ihrer Erfahrung die optimale, d.h. auch kostengünstige Erledigung für Sie herausholen. Zum anderen ist das selber-Tätigwerden mit Risiken verbunden. Wenn sie bspw. eine selbständige modifizierte Unterlassungserklärung abgeben, kann es sein, dass diese den Unterlassungsanspruch der Gegenseite nicht ausreichend erfüllt. Sodann können weiterhin gerichtliche Schritte drohen.

Was sollte ich tun?

Wenden Sie sich an unsere Kanzlei. Wir haben bereits eine hohe Anzahl an Filesharing-Abmahnungen bearbeitet und kennen die möglichen Verteidigungsstrategien daher sehr gut. Wir bieten Ihnen eine kostenfreie Ersteinschätzung – völlig unverbindlich – an!

Ihr Vorteil:

Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

Persönliche und enge Beratung und Betreuung

Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an

Bundesweite Vertretung

Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de


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