Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Abmahnung Urheberrecht Kanzlei Kurz Pfitzer Wolf im Auftrag Neuffer Fenster und Türen GmbH

Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Kanzlei Kurz Pfitzer und Wolf vor.

Verlauf der Angelegenheit:

Im Februar dieses Jahres ist unsere Mandantschaft durch die oben genannte Kanzlei im Auftrag der Neuffer Fenster und Türen GmbH abgemahnt worden. Unsere Mandantschaft betreibt einen Onlinehandel. Auf ihrer Homepage verwendete sie dabei unter anderem eine RAL- Farbtabelle, an derer die Neuffer Fenster und Türen GmbH vorgibt etwaige urheberrechtliche Nutzungsrechte zu besitzen. Die Gegenseite moniert die Verwendung dieser Farbtabelle und ist der Ansicht, dass die Farbtabelle urheberrechtlich geschützt sei. Sie fordert daher die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Diese beinhaltet u.a. ein Vertragsstrafeversprechen. Ferner fordert sie Auskunft über die genaue Verwendung des Bildes, um einen Schadensersatzanspruch vorzubereiten. Letztlich fordert sie Ersatz der Rechtsanwaltskosten in Höhe von 627,50 €. Daneben bietet die Gegenseite einen Vergleich an, in dem die Nutzung der Farbtabelle gegen Angabe der Bildquelle gestattet werden soll. Im vorliegenden Fall stellt sich die Frage, ob es sich bei der Farbtabelle tatsächlich um ein geschütztes Werk i.S.d. § 2 UrhG handelt. Danach liegt ein Werk immer nur dann vor, wenn es sich um eine persönliche geistige Schöpfung handelt. Dies ist immer nur dann der Fall, wenn sich das Werk vom durchschnittlichen, dem Alltäglichen unterscheidet. Ob dies bei einer Ral-Farbkarte tatsächlich der Fall ist, kann im erheblichen Maße nach unserer Auffassung bezweifelt werden.

Wie sollte reagiert werden?

Eine Abmahnung mit Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung dürfen Sie nicht ignorieren! Jedoch sollten Sie die Erklärung nicht ungeprüft abgeben. Selbiges gilt für die Annahme eines Vergleichsangebotes! Es ist nicht auszuschließen, dass Sie nichts oder zumindest weniger zahlen müssen, und dass die geltend gemachten Verstöße rechtlich anders zu beurteilen sind, als dies die Gegenseite getan hat. Zudem drohen (hohe) Vertragsstrafen, wenn Sie die Unterlassungserklärung (oder mitunter auch einen Vergleich) ohne Beratung ungefragt unterschreiben. Unsere Erfahrung zeigt uns daher, dass eine anwaltliche Prüfung und Beratung häufig zu einer positiven Entwicklung der Angelegenheit für Sie führt. Gerade bei der Hinterlegung von Fotos, Grafiken, logos etc auf Webseiten bedarf bereits vor der Entfernung und Abgabe der Unterlassungserklärung einer Beratung, da die Zuwiderhandlungsgefahr nicht unerheblich ist, auch wenn man denkt, man habe das Werk sicher von der Seite entfernt. Bei Erhalt einer Abmahnung sollten Sie folgende Ratschläge befolgen:

- Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen

- Nehmen Sie zur Gegenseite keinen Kontakt auf

- Lassen Sie sich von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten

- Geben Sie nicht ohne weiteres die Unterlassungserklärung ab

- Bleiben Sie ruhig

Selbiges gilt natürlich auch für ein etwaiges Vergleichsangebot! Wir helfen Ihnen! Wir stehen Ihnen gerne bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung, wenn Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten haben. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307-17062 erreichen. Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück. Da uns Kostentransparenz wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte. Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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