Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Abmahnung Lempe & Kessler für Herrn Christian Daus - PLATA O PLOMO

Eine aktuelle Abmahnung der Kanzlei Lempe & Kessler im Auftrag des Herrn Christian Daus aus Würzburg ist derzeit Gegenstand eines unserer Mandate. In der Abmahnung geht es um den Vorwurf, dass unsere Mandantschaft über Amazon ein T-Shirt angeboten haben soll, welches die Markenrechte des Herrn Daus verletzt. Das T-Shirt sei mit den Worten „PLATA O PLOMO“ beworben worden.

Herr Daus ist Markeninhaber der Marke PLOMO O PLATA. Daher wird unsere Mandantschaft dazu aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben. In dieser soll sich unser Mandant dazu verpflichten, zukünftig die Bezeichnung PLATA O PLOMO nicht mehr zu verwenden. Der Unterlassungsanspruch folge aus §§ 8 Abs. 1 und 2, 5 Abs. 1 S. 1, 3 UWG. Weiterhin wird ein Auskunftsanspruch gemäß § 19 MarkenG und § 242 BGB gefordert. Dieses Auskunftsersuchen dient regelmäßig dazu, in einem weiteren Schreiben einen Schadensersatzanspruch geltend zu machen. Daher ist die Auskunftserteilung ein ganz entscheidender Schritt, der unbedingt durch einen spezialisierten Rechtsanwalt begleitet werden sollte. Zudem wird die Erstattung der Rechtsanwaltskosten verlangt, welche vorliegend aus einem Gegenstandswert in Höhe von 100.000,00 € berechnet werden, insgesamt sich also auf 1.973,90 € belaufen.

Unsere Einschätzung:

Ob tatsächlich eine Markenrechtsverletzung vorliegt, kann immer nur im spezifischen Einzelfall gesagt werden. Fraglich ist der Verwendung von kennzeichen auf Bekleidung stets, ob diese möglicherweise nur rein beschreibenden Inhalt haben. Ist dies der Fall, wird die Herkunftsfunktion der Marke nicht beeinträchtigt, so dass im Regelfall eine Markenrechtsverletzung zu verneinen ist. Daher bieten wir eine kostenlose Ersteinschätzung an, bei der wir unverbindlich über Ihre spezifische Abmahnung unsere erste Einschätzung äußern. Anschließend können Sie sich entscheiden, ob wir gegen ihre Abmahnung verteidigen sollen. In der Vergangenheit haben wir bereits in mehreren tausenden Fällen gegen Abmahnungen aus dem Bereich des gewerblichen Rechtsschutz verteidigen. Daher verfügen wir über entsprechende einschlägige Erfahrungswerte. Vorformulierte Unterlassungserklärung: Der Abmahnung ist eine durch die Kanzlei Lempe & Kessler vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt. Hierin wird für jeden Verstoß eine pauschale Vertragsstrafe in Höhe von 5.001,00 € festgesetzt. Grundsätzlich raten wir davon ab, eine Unterlassungserklärung mit pauschaler Vertragsstrafenregelung abzugeben.

Vielmehr sollte, wenn der Unterlassungsanspruch tatsächlich besteht, eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden, die den Hamburger Brauch beinhaltet. Der Hamburger Brauch ist eine Regelung, bei der im Falle eines Verstoßes die Vertragsstrafe individuell festgesetzt werden kann und im Streitfall vom zuständigen Gericht auf ihre Höhe und Angemessenheit hin überprüft werden kann.

Unser Rat an Sie:

Sollten Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung aufgrund unserer Erfahrung

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung

- Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an

- Bundesweite Vertretung

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen. Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de oder per Fax an 02307/236772 zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.Da uns Kostentransparenz sehr wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte. Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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