Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Abmahnung Wettbewerbszentrale Büro München – Nachrüstungen an KFZ ohne Meisterbrief – Irreführung der Kunden

Uns liegt eine aktuelle Abmahnung der Wettbewerbszentrale Büro München vom 13.03.2017 vor, in der unserer Mandantschaft vorgeworfen wird, mit der Möglichkeit von Nachrüstungen und Umrüstungen an Fahrzeugen im Internet zu werben, ohne hierzu aufgrund nicht vorhandener Meisterprüfung berechtigt zu sein. Die von unserer Mandantschaft beworbenen Leistungen fielen in den Kernbereich des Krfatfahrzeugtechnikerhandwerks, so dass diese Tätigkeit denen in der Handwerksrolle verzeichneten Betrieben unterliege. Es liege insgesamt eine Täuschung über die Qualifikation des Anbieters vor.

Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind jedoch nicht alle handwerklich qualifizierten Tätigkeiten den Vorschriften der Handwerksrolle zu unterwerfen, sondern nur solche, die den Kernbereich erfassen.

Es stellt sich daher in solchen Fällen die Frage, welche Tätigkeit zum jeweiligen Kernbereich des Handwerks unterfällt und welche nicht.

In der Abmahnung wird neben der Zahlung von Gebühren in Höhe 267, 50 € die Abgabe einer umfangreichen Unterlassungserklärung gefordert, die u.a. eine Vertragsstrafe in Höhe von 3000, 00 € vorsieht. Die sollte im Falle der Berechtigung der Abmahnung unbedingt modifiziert werden.

In der Sache ist es von entscheidender Bedeutung, dass Sie Abmahnungen der Wettbewerbszentrale in die Hände eines Fachanwaltes für gewerblichen Rechtsschutz geben. Nur dieser wird mit Ihnen die Erfolgsaussichten einer Verteidigung rechtssicher erörtern können. Auch kommt es in den meisten Fällen auf die richtige Taktik an, die wir mit Ihnen gerne besprechen und entscheiden. Wir haben eine bereits hohe Anzahl – und zwar im hohen vierstelligen Bereich – von Abmahnungen verteidigt und wissen genau, worauf es ankommt.

Auch kennen wir in vielen Fällen Ihren Gegner bereits, was Ihr und unser Vorteil ist.

Unser Rat an Sie:

Sollten Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung aufgrund unserer Erfahrung

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung

- Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an

- Bundesweite Vertretung

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de oder per Fax an 02307/236772 zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz sehr wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de

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