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Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Abmahnung InDe Rechtsanwälte für Kinderbuchautorin Elke Bräunling

Erneut wurde unsere Fachanwaltskanzlei für Urheber- und Medienrecht mit der Verteidigung gegen eine aktuelle Abmahnung der Berliner Kanzlei InDe Rechtsanwälte im Auftrag der Kinderbuchautorin Elke Bräunling aus Wald-Michelbach beauftragt. In der Abmahnung geht es um einen vermeintlichen Urheberrechtsverstoß.

Sachverhalt:

Im Abmahnschreiben vom 23.03.2017 wird unserer Mandantschaft der Vorwurf gemacht, eine Kurzgeschichte der Frau Elke Bräunling auf der von unserer Mandantschaft betriebenen Homepage veröffentlicht zu haben. Zudem habe unsere Mandantschaft die Kurzgeschichte in einer von ihr herausgegebenen Zeitschrift veröffentlicht. Hierbei sei zwar als Quellenangabe der Name der Frau Elke Bräunling angegeben worden, da diese jedoch keine Einwilligung zur Veröffentlichung erteilt habe, lägen Urheberrechtsverletzungen i.S.d. § 19a UrhG (Recht der öffentlichen Zugänglichmachung) vor.

Unterliegen Texte dem Urheberrechtsschutz?

Grundsätzlich können Texte dem Schutz des Urhebergesetzes unterliegen. Wenn eine gewisse Schöpfungshöhe erreicht ist, muss von einem urheberrechtlich geschützten Werk ausgegangen werden. Eine pauschale Aussage ist jedoch nicht möglich, vielmehr kommt es auf die Umstände des Einzelwerkes an.

Forderung der Gegenseite:

- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung

- Schadensersatz im Wege des Lizenzschadensersatzes in Höhe von 730,00 €

- Kostenerstattung Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 984,60 €

Die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung wurde durch die Kanzlei InDe vorformuliert und enthält eine pauschale Vertragsstrafenregelung. Das bedeutet, dass im Falle eines Verstoßes gegen die Unterlassungserklärung eine festgesetzte Vertragsstrafe an Frau Elke Bräunling zu zahlen wäre. Diese beträgt vorliegend 5.100,00 €. Wir raten dazu, diese Unterlassungserklärung nicht ungeprüft zu unterzeichnen. Sie kann als Schuldeingeständnis gewertet werden. Durch ein vorschnelles und ungeprüftes Unterzeichnen der Unterlassungserklärung schneiden Sie sich eventuelle Einwendungen gegen die in der Abmahnung beschriebenen Vorwürfe ab.

Wurden Sie abgemahnt?

Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken und stehen Ihnen im gesamten Bundesgebiet helfend zur Seite.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung

- Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an

- Bundesweite Vertretung

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de oder per Fax an 02307/236772 zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz sehr wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de

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