Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Weitere Abmahnungen VDAK e.V. – fehlende Garantiebedingungen

Bereits in der letzten Woche hatten wir über neu aufgetauchte Abmahnungen des Vereins Deutscher und Ausländischer Kaufleute e.V. berichtet.

Zwischenzeitlich liegen uns weitere Abmahnungen vor, die anscheinend in der letzten Woche ausgesprochen wurden.

Auch hierbei ist der Vorwurf an unsere Mandantschaft ein Bewerben von Garantien ohne dass die einzelnen Garantiebedingungen angegeben werden.

Es liegen jedoch uns auch zwischenzeitlich Urteile aus den Jahren 2006 und 2008 vor, aus denen hervorgeht, dass der Verein bereits seit längerem besteht und auch als solcher schon aufgetreten ist.

Die Unterlassungserklärung sollte keineswegs ungeprüft abgegeben werden. Auch hierauf hatten wir bereits hingewiesen.

Unser Rat an Sie:

Sollten Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken und sind Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung

- Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an

- Bundesweite Vertretung

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de oder per Fax an 02307/236772 zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

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