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Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Vertragsstrafe gefordert: im Auftrag der komtechnik GmbH

Wir berichten Ihnen heute über die aktuelle Forderung einer Vertragsstrafe der komtechnik GmbH, welche durch eine Berliner Kanzlei geltend gemacht wird. Es wird die Zahlung von 500,00 € wegen eines fehlenden Links zur OS-Plattform innerhalb eines eBay-Angebotes verlangt.

Sachverhalt:

Im Frühjahr 2016 wurde unser damals noch nicht durch unsere Kanzlei vertretene Mandant wegen des Fehlens eines Links zur OS-Plattform (Streitschlichtungsplattform) abgemahnt. Daraufhin gab er eine Unterlassungserklärung ab, in der er sich dazu verpflichtete, zukünftig einen solchen Link vorzuhalten. Nun erhielt unser Mandant Anfang Mai eine Vertragsstrafenforderung in Höhe von 500,00 €. Die komtechnik GmbH habe festgestellt, dass innerhalb der aktuellen eBay-Angebote kein Link zur OS-Plattform zu finden sei. Dies stelle einen Wettbewerbsverstoß i.S.d. §§ 8 Abs. 1, 3 UWG dar. Da gegen die abgegebene Unterlassungserklärung verstoßen worden sei, sei die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 500,00 € fällig.

Wie reagieren?

Keinesfalls sollten Sie ohne anwaltliche Prüfung „auf eigene Faust“ reagieren. Dies gilt sowohl für die Zahlung des geforderten Betrages als auch eine etwaige andere Reaktion. Überlassen Sie die Reaktion einem professionellen, auf das Wettbewerbsrecht spezialisierten Rechtsanwalt. Dieser sollte zunächst überprüfen, ob tatsächlich ein Verstoß gegen die Unterlassungserklärung vorliegt und ob der Unterlassungsvertrag – nichts Anderes stellt die Abgabe einer Unterlassungserklärung und spätere Annahme durch den gegnerischen Rechtsanwalt dar – wirksam zustande gekommen ist. Sodann muss noch überprüft werden, ob der geforderte Betrag angemessen oder aber überhöht ist.

Im Falle des Erhalts einer Vertragsstrafenforderung sollten Sie folgende Grundregeln beachten:

- Keinerlei Kontakt zur gegnerischen Anwaltskanzlei

- Fristen notieren und beachten

- Innerhalb der Frist Kontakt zu einer spezialisierten Kanzlei aufnehmen

- Ruhe bewahren

Der kompetente Partner an Ihrer Seite

Unsere Rechtsanwalts- und Fachanwaltskanzlei ist auf das Wettbewerbsrecht hoch spezialisiert. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte sind allesamt Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz. Wir bieten Ihnen eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihres Falles. Diesbezüglich können Sie uns Ihre Vertragsstrafenforderung gerne per Email zusenden an unsere Adresse ra@kanzlei-heidicker.de oder Sie rufen uns an: 02307/17062.

Weitere Informationen zu Vertragsstrafenforderungen und Abmahnungen finden Sie auf unserer Homepage www.kanzlei-heidicker.de und unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de.

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