Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Verein Deutscher und Ausländischer Kaufleute e.V. mahnt wieder ab

Auf unserem Abmahnblog konnten Sie in der nahen Vergangenheit bereits mehrfach von Abmahnungen des Vereins Deutscher und Ausländischer Kaufleute e.V. aus Recklinghausen lesen. Heute berichten wir Ihnen erneut über eine aktuelle Abmahnung, gegen die wir verteidigen.

Das zweiseitige Abmahnschreiben beinhaltet den Vorwurf, dass unser Mandant innerhalb eines eBay-Angebots einen Wettbewerbsverstoß begangen habe. Konkret geht es um den Vorwurf, dass unser Mandant für seine Artikel mit einer Garantie wirbt, ohne erforderliche Angaben zu den Garantiebedingungen zu machen. Dies stelle einen Verstoß gegen § 477 Abs. 1 BGB dar. Der Verein sei aufgrund seiner hohen Mitgliederanzahl aus allen Branchen aktivlegitimiert, d.h. Abmahnberechtigt. Aufgrund des Verstoßes wird unser Mandant zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert, zudem wird die Kostenerstattung für die Rechtsverfolgungskosten i.H.v. 142,80 € verlangt.

Unser Rat an Sie:

Ob tatsächlich ein Verstoß vorliegt, sollte ein Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz überprüfen. Daher ist es ratsam, Ihre Abmahnung zur Überprüfung an einen spezialisierten Rechtsanwalt weiterzuleiten. Sie sollten nicht selber reagieren, da bspw. die Abgabe einer vorformulierten Unterlassungserklärung ein Schuldeingeständnis darstellen kann.

Im Falle des Erhalts einer Abmahnung sollten Sie folgende Grundregeln beachten:

- Kein Kontakt zur abmahnenden Kanzlei

- Fristen notieren und beachten

- Innerhalb der Frist Kontakt zu einer spezialisierten Kanzlei aufnehmen

- Ruhe bewahren

Der kompetente Partner an Ihrer Seite

Unsere Rechtsanwalts- und Fachanwaltskanzlei ist auf das Wettbewerbsrecht hoch spezialisiert. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte sind allesamt Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz. Wir bieten Ihnen eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihres Falles. Diesbezüglich können Sie uns Ihre individuelle Abmahnung des VDAK e.V. oder jeder anderen Rechtsanwaltskanzlei gerne per Email zusenden an unsere Adresse ra@kanzlei-heidicker.de oder Sie rufen uns an: 02307/17062.

Weitere Informationen zu Vertragsstrafenforderungen und Abmahnungen finden Sie auf unserer Homepage www.kanzlei-heidicker.de und unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de.

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