Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Abmahnung Arbeitsgemeinschaft Wettbewerb selbständigen gewerblichen Mittelstand - Immobilienscout24

Einer unserer Mandanten legte uns aktuell eine Abmahnung des Vereins Arbeitsgemeinschaft Wettbewerb für den selbständigen gewerblichen Mittelstand e.V. vor, in der es um einen Wettbewerbsverstoß innerhalb eines Angebotes auf Immobilienscout24 geht. Konkret geht es um fehlende Angaben im Impressum.

Unsere Mandantschaft habe auf Immobilienscout ein Angebot zum Kauf eines Reihenhauses veröffentlicht und hierbei nicht alle erforderlichen Angaben i.S.d. TMG gemacht. Konkret würden fehlen:

- eindeutige Bezeichnung der Aufsichtsbehörde (§ 5 Abs. 1 Nr. 3 TMG)

- eindeutige Bezeichnung des Handelsregisters und Registernummer (§ 5 Abs. 1 Nr. 4 TMG)

- Fehlender Link zur OS-Plattform (Art. 14 Abs. 1 der EU-Verordnung Nr. 523/2013)

Die fehlenden, bzw. falschen Angaben im Impressum seien wettbewerbswidrig und daher zu unterlassen. Daher werden folgende Ansprüche geltend gemacht:

- Unterlassungsanspruch, zu erfüllen durch die Abgabe einer Unterlassungserklärung

- Kostenerstattungsanspruch, Abmahnbezogene Kostenpauschale: 152,32 €

Wie sollte reagiert werden?

Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung sollte in keinem Fall ignoriert und in jedem Falle ernstgenommen werden. Jedoch raten wir von einer selbständigen Reaktion ab, da hier im schlimmsten Fall negative Folgen, wie bspw. ein Gerichtsverfahren drohen. Auch sollte jedoch nicht die vorformulierte Unterlassungserklärung abgegeben werden, da diese nachteilig formuliert ist und zudem eine pauschale Vertragsstrafenregelung für den Fall eines Verstoßes enthält.

Sie sollten sich daher bei Erhalt einer Abmahnung der vorliegenden Art an einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz werden. Dieser wird Ihre Abmahnung sodann überprüfen und ggf. eine modifizierte (abgewandelte) Unterlassungserklärung abgeben. Zudem können so häufig auch die geforderten Kosten reduziert werden.

Folgende Grundregeln sollten Sie im Falle einer Abmahnung beachten:

- Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen

- Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf

- Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die beigefügten Unterlassungserklärung

- Lassen Sie sich von einem auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten

- Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge

- Bleiben Sie ruhig

Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung

- Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an

-Bundesweite Vertretung

-Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307-17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de">ra@kanzlei-heidicker.de zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Uns ist Kostentransparenz wichtig. Daher werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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