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Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

We Save Your Copyrights Abmahnung für Robin Kamp

Wurden Sie von der Kanzlei We Save Your Copyrights Abmahnung im Auftrag des Fotografen Robin Kamp abgemahnt? In der uns aktuell vorgelegten Abmahnung wird einer unserer Mandanten aufgrund einer vermeintlichen Urheberrechtsverletzung abgemahnt.

Sachverhalt:

In der Abmahnung vom 01.06.2017 heißt es, dass Herr Kamp feststellen musste, dass unsere Mandantschaft ein von ihm angefertigtes Lichtbild auf der von unserer Mandantschaft betriebenen Homepage verwende, ohne dass für dieser Verwendung ein notwendiger Lizenzvertrag oder eine Genehmigung des Herrn Kamp vorliegt. Durch das unerlaubte Vervielfältigen des entsprechenden Lichtbildwerkes seien die Urheberrechte des Fotografen Kamp verletzt worden, §§ 16, 19a UrhG.

Geltend gemachte Ansprüche:

- Beseitigung und Unterlassung, § 97 Abs. 1 UrhG

- Schadensersatz, § 97 Abs. 2 UrhG in Höhe von 3.300,00 €

- Ersatz von Rechtsverfolgungskosten, § 97a Abs. 3 UrhG in Höhe von 1.029,35 €

Der geforderte Gesamtbetrag beträgt mithin 4.329,35 €.

Wie sollte reagiert werden?

Eine Abmahnung sollten Sie keinesfalls ignorieren. Die Gegenseite könnte sodann gegen Sie gerichtlich vorgehen, was weitere und höhere Kosten verursachen würde. Jedoch sollten Sie auch nicht die der Abmahnung beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung abgeben, da diese ungünstig formuliert ist und ein Schuldeingeständnis darstellt.

Stattdessen sollten Sie eine auf das Urheberrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei beauftragen, die die Angelegenheit sodann überprüfen sollte. Sofern tatsächlich eine Urheberrechtsverletzung vorliegt, sollte u. U. eine modifizierte Unterlassungserklärung ohne pauschale Vertragsstrafenregelung abgegeben werden. Auch sollte durch einen spezialisierten Rechtsanwalt überprüft werden, ob der geforderte Gesamtbetrag und seine Einzelsummen in seiner Höhe angemessen ist.

Folgende Grundregeln sollten Sie bei Erhalt einer Abmahnung beachten:

- Keinerlei Kontakt zur Gegenseite

- Kein Bezahlen von Beträgen ohne anwaltliche Überprüfung

- Keine selbständige Abgabe einer Unterlassungserklärung

- Bewahren Sie Ruhe

- Kontaktieren Sie eine spezialisierte Kanzlei

Die in unserer Rechts- und Fachanwaltskanzlei für Urheber- und Medienrecht tätigen Rechtsanwälte sind auf das Urheberrecht hoch spezialisiert und helfen auch Ihnen gerne kompetent und kostengünstig weiter. Zögern Sie nicht, uns Ihre individuelle Abmahnung zukommen zu lassen - wir bieten Ihnen eine kostenfreie Ersteinschätzung.

Ihre Vorteile:

- Kompetente Beratung

- Kostentransparenz von Beginn an

- Individuelle Betreuung

- Vertrauensvolle Zusammenarbeit

- Fachanwaltliche Kenntnisse

- Langjährige Erfahrung

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen finden Sie unter www.abmahnblog-heidicker.de in unserem Abmahnblog oder auch auf unserer Homepage unter www.kanzlei-heidicker.de.

Zudem haben wir auch eine Spezialseite zum Urheber- und Medienrecht eingerichtet, unter der wir über die zahlreichen Aspekte des Urheberrechts genauer informieren. Sie erreichen unsere Spezialseite unter www.recht-foto.de.

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