Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Haben Sie auch eine Abmahnung vom Verein Deutscher und Ausländischer Kaufleute erhalten?

Der Verein Deutscher und Ausländischer Kaufleute e.V. trat in der Vergangenheit häufig in Erscheinung als Abmahnungen aussprechender Wettbewerbsverein. Auf unserem Kanzleiblog hatten wir bereits häufig über derlei Abmahnungen berichtet, die stets den Vorwurf einer Wettbewerbsrechtsverletzung beinhalteten. Erneut legte einer unserer Mandanten uns ein aktuelles Abmahnschreiben vor. Wurden Sie ebenfalls abgemahnt? Dann sollten Sie die in diesem Ratgeberartikel beschriebenen Tipps beachten.

Der Abmahnung liegt folgender Sachverhalt zugrunde:

Unsere Mandantschaft habe, so heißt es, auf eBay einen Rucksack zum Kauf angeboten und hierbei mit der Formulierung

„volle Herstellergarantie“

geworben, ohne die exakten Garantiebestimmungen im Angebot explizit aufzuzählen. Damit verstoße unsere Mandantschaft gegen die ihr obliegenden Informationspflichten vor Abgabe der Vertragserklärung gem. § 312d BGB i.V.m. Art. 246a § 1 Abs. 1 Nr. 9, § 4 Abs. 1 EGBGB. Die unterbliebene Belehrung über die Garantiebedingungen sei ein Wettbewerbsverstoß i.S.d. § 3a UWG.

Forderungen:

- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung

- Zahlung einer abmahnbezogenen Kostenpauschale in Höhe von 142,80 €

So sollten Sie reagieren:

Die Abmahnung sollte nicht ignoriert werden. Dies könnte nämlich bewirken, dass die Gegenseite ein gerichtliches Verfahren anstrengen wird, was mit weiteren Kosten verbunden wäre. Jedoch sollte auch nicht die vorformulierte Unterlassungserklärung abgegeben werden, da diese nachteilig formuliert ist und ein Schuldeingeständnis beinhaltet.

Unser Rat an Sie:

Ob tatsächlich ein Verstoß vorliegt, sollte ein Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz überprüfen. Daher ist es ratsam, Ihre Abmahnung zur Überprüfung an einen spezialisierten Rechtsanwalt weiterzuleiten. Sie sollten nicht selber reagieren, da bspw. die Abgabe einer vorformulierten Unterlassungserklärung ein Schuldeingeständnis darstellen kann.

Im Falle des Erhalts einer Abmahnung sollten Sie folgende Grundregeln beachten:

- Nehmen Sie keinerlei Kontakt zum Verein auf

- Achten Sie auf die gesetzten Fristen

- Innerhalb der Frist Kontakt zu einer spezialisierten Kanzlei aufnehmen

- Ruhe bewahren

Unsere Rechtsanwalts- und Fachanwaltskanzlei ist auf das Wettbewerbsrecht hoch spezialisiert. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte sind allesamt Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz. Wir bieten Ihnen eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihres Falles. Diesbezüglich können Sie uns Ihre individuelle Abmahnung gerne per Email zusenden an unsere Adresse ra@kanzlei-heidicker.de oder Sie rufen uns an: 02307/17062.

Weitere Informationen zu Vertragsstrafenforderungen und Abmahnungen finden Sie auf unserer Homepage www.kanzlei-heidicker.de und unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de.

Wir benutzen Cookies
Auf unserer Website kommen technische und funktionale Cookies zum Einsatz. Technische, funktionale und solche Cookies zur Analyse. Sie können unsere Seite grundsätzliche auch ohne das Nutzen von Cookies besuchen. Sie können die Einstellungen einsehen und verändern.