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Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Abmahnung der JuS-Rechtsanwälte im Auftrag der Kfz-Innung Mittelfranken

Unsere Kanzlei wurde aktuell mit der Verteidigung gegen eine aktuelle Abmahnung der JuS-Rechtsanwälte im Auftrag der Kfz-Innung Mittelfranken (Körperschaft des öffentlichen Rechts) beauftragt. Unserer Mandantschaft wird vorgeworfen, als gewerblicher Händler auf Online-Autoverkaufsportalen tätig zu sein, ohne die erforderlichen Pflichtinformationen vorzuhalten.

Aufgrund der Anzahl der durch unsere Mandantschaft angebotenen Fahrzeuge sei diese nicht mehr als private, sondern als geschäftliche Verkäuferin anzusehen und habe daher auch die entsprechenden Pflichtinformationen vorzuhalten, die da u.a. sind:

- Informationen zur Sachmängelhaftung

- Informationen zum Vertragsschluss/Vertragstextspeicherung

Forderungen:

- Abgabe einer Unterlassungserklärung

- Kostenerstattung für die Abmahnung in Höhe von 952,00 €

Vorformulierte Unterlassungserklärung:

Die vorformulierte Unterlassungserklärung ist unserer Auffassung nach nachteilig formuliert und stellt ein Schuldeingeständnis dar. Daher sollte sie in dieser Form nicht abgegeben werden. Sofern tatsächlich ein Verstoß, bzw. ein gewerbliches Handeln vorliegen sollte, sollte ggf. eine modifizierte strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben werden, in der keine feste Vertragsstrafe vereinbart wird.

Abgrenzung privates/gewerbliches Handeln:

Die Abgrenzung von privatem zu gewerblichem Handeln ist für den juristischen Laien nur sehr schwierig vorzunehmen, da sie anhand zahlreicher Kriterien erfolgt. Unter anderem müssen Anzahl der aktuell vorgehaltenen Angebote, Gleichartigkeit der Produkte, Neu- oder Gebrauchtware berücksichtigt werden. Sofern Sie Onlinehändler sind – ganz gleich auf welchem Gebiet – sollte daher durch einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz auch vorbeugend überprüft werden, ob Sie tatsächlich nur als privater Händler tätig sind, oder ggf. die zahlreichen Informationspflichten eines gewerblichen Händlers erfüllen müssen.

Unser Rat an Sie:

Sollten Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung

- Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an

- Bundesweite Vertretung

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de oder per Fax an 02307/236772 zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz sehr wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de

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