Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Abmahnung Preu Bohlig Partner für Motion E-Services GmbH wegen Urheberrechtsverletzung

Eine Abmahnung der Kanzlei Preu Bohlig & Partner im Auftrag der Motion E-Services GmbH liegt uns aktuell zur Bearbeitung vor. Gerügt werden etwaige Urheberrechtsverletzungen an Bildern durch die Verwendung innerhalb eines Amazon-Angebotes unserer Mandantschaft.

In der Abmahnung heißt es, unser Mandant habe ohne Zustimmung der Motion E-Services GmbH und ohne Vorliegen eines Lizenzvertrages mehrere Bilder zur Bewerbung eines Amazon-Angebotes unserer Partei verwendet. Dies stelle eine Urheberrechtsverletzung dar.

Infolge des vermeintlichen Urheberrechtsverstoßes werden Unterlassungsansprüche, Rechtsanwaltskostenerstattungsansprüche und Auskunftsansprüche geltend gemacht.

Der Unterlassungsanspruch wird außergerichtlich regelmäßig durch die Abgabe einer Unterlassungserklärung erfüllt wird. Die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung wurde durch die gegnerische Rechtsanwaltskanzlei vorformuliert und kann ein Schuldeingeständnis darstellen. Sie sollte daher nicht abgegeben werden.

Der geltend gemachte Auskunftsanspruch, u.a. betreffend der Herkunft und Verwendungsdauer der entsprechenden Bilder, dient regelmäßig der Bezifferung eines Schadensersatzbetrages. Daher sollte die Auskunft auch nur in Absprache und nach Einschaltung eines Fachanwalts für Urheber- und Medienrechtes erfolgen.

Wie sollte bei Erhalt einer derartigen Abmahnung reagiert werden?

Eine Abmahnung sollten Sie keinesfalls „auf die leichte Schulter nehmen“ oder ignorieren. Hierdurch würden der Gegenseite gerichtliche Schritte möglich.

Wie können wir Ihnen helfen?

Durch unsere große Erfahrung – die in unserer Rechtsanwalts- und Fachanwaltskanzlei für Urheber- und Medienrecht sowie gewerblichen Rechtsschutz tätigen Anwälte blicken bereits auf mehrere tausend bearbeitete Mandate im Bereich des Urheber- und Medienrecht zurück – können wir Ihnen kompetent zur Seite stehen. Wir entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine Verteidigungsstrategie die folgende Ziele hat: Rechtssichere und möglichst kostengünstige Erledigung der Angelegenheit.

Wo finde ich weitere Informationen?

Auf unserer Spezialseite zum Urheber- und Medienrecht unter www.recht-foto.de.

Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als zweitausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung

- Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar

- Bundesweite Vertretung

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen. Sie können uns alternativ auch die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de.

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!

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