Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Urheberrechtliche Abmahnung der Kanzlei Dr. Wallscheid & Drouven im Auftrag des Herrn Jerome Witzki

Wir wurden kürzlich mit der Verteidigung gegen eine aktuelle Abmahnung der Anwaltskanzlei Dr. Wallscheid & Drouven im Auftrag des Herrn Jerome Witzki beauftragt. In der Abmahnung geht es um den Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung durch das Verwenden eines durch Herrn Jerome Witzki angefertigten Lichtbildes innerhalb eines eBay-Angebotes unseres Mandanten.

Da Herrn Jerome Witzki unserer Mandantschaft keine Einwilligung zur Verwendung des betreffenden Lichtbildes erteilt habe, sei in dem Verwenden des Bildes eine Urheberrechtsverletzung zu sehen. Da auch ein Hinweis auf die Quelle des Bildes fehle, stelle die Verwendung zudem eine Verletzung der sog. Urheberpersönlichkeit des Herrn Jerome Witzki dar.

Geltend gemachte Forderungen:

- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung

- Erteilung einer Auskunft, u.a. über die Verwendungsdauer des Bildes

- Rechtsanwaltskostenersatz i.H.v. 650,34 €

Auskunftsanspruch:

Zu dem Auskunftsanspruch ist zu sagen, dass dieser im Normalfall dazu dient, im weiteren Verlauf einen konkreten Schadensersatzbetrag zu beziffern. Daher sollte die Auskunftserteilung ebenso wie die Abgabe einer Unterlassungserklärung keinesfalls selbstständig, sondern nur mit anwaltlicher Begleitung erfolgen.

Unterlassungserklärung:

Die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung ist unserer Auffassung nach nachteilig formuliert. Zudem beinhaltet sie eine pauschale Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,00 €. Eine pauschale Vertragsstrafenregelung sollte unserer Auffassung nach nicht abgegeben werden. Vielmehr sollte der sogenannte Hamburger Brauch angewandt werden. Hierbei würde für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe individuell festgesetzt werden. Diese könnte sodann im Streitfall von einem zuständigen Gericht auf ihre Höhe und Angemessenheit hin überprüft werden.

Achtung:

Von dem Abgeben einer standardisierten modifizierten Unterlassungserklärung aus dem Internet wird dringend abgeraten! Ohne anwaltliche Beratung ist eine solche Erklärung unter Umständen nicht auf Ihren Einzelfall hin zugeschnitten. Eine Folge kann sein, dass die abmahnende Kanzlei diese Erklärung nicht annimmt und ggf. gerichtlich gegen Sie vorgeht.

Unser Rat:

In fast allen Fällen lassen sich die geforderten Kosten reduzieren und weiterer Schaden kann abgewendet werden. Es ist wichtig, dass die Angelegenheit für Sie rechtssicher beendet wird, damit keine Folgeabmahnungen drohen. Lassen Sie sich bei Erhalt einer Abmahnung von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten. Gerade im Bereich des Fotorechts passieren nach Abgabe der Unterlassungserklärung immer wieder erhebliche Fehler, die zu Vertragsstrafen führen können.

Folgende Grundregeln sollten Sie beachten:

- Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen

- Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf

- Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die beigefügten Unterlassungserklärung

- Lassen Sie sich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten

- Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge

- Bleiben Sie ruhig

Sollten Sie auch eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, einen Vollstreckungsbescheid oder gar eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen mit unserer gerne Hilfe zur Verfügung. Wir sind deutschlandweit tätig!

Unsere Kanzlei kann mittlerweile auf mehr als zweitausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung für Ihren Einzelfall
  • Persönliche und enge Betreuung und Beratung
  • Faires Pauschalhonorar und stetige Kostentransparenz
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. oder per Fax an 02307/236772 zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz sehr wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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