Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Zustellung eines Mahnbescheides des AG Hünfeld, beantragt durch RA Daniel Sebastian im Auftrag der DigiRights Administration GmbH wegen Filesharing

Uns wurde in unserer Rechtsanwaltskanzlei durch einen unserer Mandanten ein aktueller Mahnbescheid des Amtsgerichts Hünfeld, beantragt durch den Rechtsanwalt Daniel Sebastian aus Berlin im Auftrag der DigiRights Administration GmbH vorgelegt. In dem Mahnbescheid wird eine Gesamtforderung i.H.v. 3.505,90 € beziffert.

Die Forderung setzt sich wie folgt zusammen:

- 3.044,40 € Ursprungsforderung aus Filesharing-Abmahnung

- 461,50 € Verfahrenskosten

Wie bereits an der obigen Forderungszusammensetzung zu erkennen ist, resultierte die ursprüngliche Forderung i.H.v. 3.044,40 € aus einer urheberrechtlichen Abmahnung aus September 2013. Eine derartige Abmahnung, in der unserer damals noch nicht durch unsere Kanzlei vertretenen Mandantschaft Filesharing vorgeworfen worden war, wurde durch unsere Mandantschaft nicht oder nur unzureichend beantwortet. Denn selbst, wenn „auf eigene Faust“ eine Unterlassungserklärung abgegeben worden sein sollte, stehen die geltend gemachten Kosten zunächst einmal im Raum. Durch fachanwaltliche Beratung kann bereits an dieser Stelle des Verfahrens durch taktisches Handeln der geltend gemachte Betrag reduziert werden und die Angelegenheit ein für alle Mal rechtssicher erledigt werden.

Sofern Sie jedoch ebenfalls einen Mahnbescheid erhalten haben, bestehen trotzdem noch Handlungsmöglichkeiten. Wichtig ist, dass Sie umgehend einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen, der innerhalb der bestehenden, knapp bemessenen Frist von 14 Tagen Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegen wird und in Korrespondenz mit dem ursprünglich abmahnenden Anwalt treten wird. So kann im Regelfall eine gütliche Einigung erzielt werden. Achten Sie daher unbedingt auf die 14-Tage-Frist!

Wenn Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen gerne bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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