Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Neue wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch Ido Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V.

Wurden Sie ebenfalls heute oder in den vergangenen Tagen von dem Verein Ido Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. (kurz: Ido) wegen eines vermeintlichen Wettbewerbsverstoß im Internet abgemahnt?

Einer unserer Mandanten legte uns ein solches Abmahnschreiben vor. Dieses enthält folgende Vorwürfe:

-Keine Angabe von Lieferkosten für Sendungen ins Ausland

- Keine Pflichtinformationen i.S.d. Art. 246c Nr. 2 EGBGB

Die Verstöße sollen sich in einem dawanda-Angebot befinden und seien zugleich Wettbewerbsverstöße gem. §§ 3, 3a, 5, 5a UWG. Daher macht der Ido einen Unterlassungsanspruch geltend, welcher regelmäßig durch die Abgabe einer sogenannten strafbewehrten Unterlassungserklärung erfüllt wird.

Vorsicht: Der Abmahnung ist eine Unterlassungserklärung beigefügt. Diese sollte jedoch unserer Auffassung nach keinesfalls unterzeichnet werden. Sie kann ein Schuldeingeständnis darstellen – ein solches würde Ihre Verteidigungsoptionen erheblich einschränken.

Wie sollte stattdessen reagiert werden?

Bei Erhalt einer Abmahnung sollten Sie unbedingt so zeitnah wie möglich einen spezialisierten Rechtsanwalt aufsuchen. Dieser sollte die Angelegenheit und Ihre Abmahnung sodann überprüfen und mit Ihnen eine Verteidigungsstrategie entwickeln. Diese beinhaltet auch die Senkung des geltend gemachten abmahnbezogenen Pauschalbetrags i.H.v. 232,05 €.

In der Vergangenheit konnte unsere Kanzlei bereits gegen zahlreiche Abmahnungen von Ido erfolgreich verteidigen. Gegenstand waren diverse Wettbewerbsverstöße, die Ido gerügt hatte. Gerne helfen wir auch Ihnen individuell und persönlich weiter. Da uns Kostentransparenz sehr wichtig ist, vereinbaren wir mit unseren Mandanten einen festen Pauschalbetrag für die außergerichtliche Vertretung.

Sind Sie als Online-Händler tätig?

Gerne erstellen wir Ihnen rechtssichere Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Widerrufsbelehrungen für Ihren Internetauftritt oder Shop. So kann die Gefahr von Abmahnungen für Sie gebannt werden. Wenden Sie sich gerne an uns, wir stehen Ihnen bundesweit als Fachanwälte zur Verfügung.

Bei Erhalt einer Abmahnung beachten Sie:

  • Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen
  • Nehmen Sie keinerlei Kontakt zur Gegenseite auf
  • Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die beigefügten Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge
  • Bleiben Sie ruhig

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