Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Zahlreiche Anfragen wegen aktuellen Mahnbescheiden/ Vollstreckungsbescheiden der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag von diversen Rechteinhabern

In den letzten Wochen erfolgten zahlreiche Beauftragungen unserer Kanzlei betreffend Mahnbescheiden und/ oder Vollstreckungsbescheiden die durch die Kanzlei Waldorf Frommer aus München für die Rechtinhaber Warner Bros. Entertainment GmbH und Twentieth Century Fox Home Entertainment GmbH beantragt und erlassen wurden.

In den uns vorliegenden Mahnbescheiden/ Vollstreckungsbescheiden werden Kosten im Bereich um die 1000,00 € gefordert, die wegen einer vermeintlich begangenen Urheberrechtsverletzung gefordert werden.

Der Vorgang zeigt wieder einmal, dass die von uns schon seit langem vertretene These stimmt, wonach „niemand vergessen wird“.

Der Hintergrund ist häufig gleich. Auf die erste Abmahnung, die häufig aus den Jahren 2014 und 2015 datiert, wurde durch den Adressaten nicht oder nur mit Abgabe einer sog. modifizierten strafbewehrten Unterlassungserklärung reagiert. Die seinerzeit geforderten „Vergleichsangebote“ wurden jedoch ignoriert, wie es häufig in diversen Internetforen angeraten wird. Was dort jedoch nicht geschildert wird sind die sehr kostenintensiven Folgen eines solchen Ignorierens.

Entscheidend für Adressaten von Mahnbescheiden ist jedoch, dass auch noch zum Zeitpunkt des gerichtlichen Mahnbescheidverfahrens Reaktionsmöglichkeiten und Verteidigungsoptionen offen stehen.

Der häufigste Fehler ist das Ignorieren des Mahnbescheides. Wird der Mahnbescheid ignoriert, erfolgt nach zwei Wochen der sog. Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheides. Zwar besteht gegen diesen auch noch die Möglichkeit innerhalb von zwei Wochen Einspruch einzulegen, jedoch ist dieser sodann vorläufig vollstreckbar. So wurde unserer Kanzlei bereits mehrfach ein rechtskräftiger Vollstreckungsbescheid durch Mandanten vorgelegt. Hier heißt es sodann im Regelfall: LEIDER ZAHLEN!

Nach Erhalt eines Mahnbescheides sollte daher umgehend rechtlicher Rat eingeholt werden. In den überwiegenden Fällen bietet sich sodann zunächst die Einlegung eines Widerspruches an.

Unsere Kanzlei verfügt mittlerweile über eine nahezu achtjährigen Erfahrung im Bereich der Verteidigung gegen Filesharing - Forderungen. Da wir die Abmahnkanzleien und deren Reaktionsweise gut kennen, ist dies für unsere Mandanten stets ein nicht zu unterschätzender Vorteil.

Sollten auch Sie Interesse an einer Beratung oder Verteidigung haben, setzen Sie sich unverbindlich mit uns in Verbindung.

Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als zweitausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung mit den bekannten Abmahnkanzleien

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung

- Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar

- Bundesweite Vertretung

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!

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