Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Urheberrechtliche Abmahnung der Kanzlei pixel.Law im Auftrag des Herrn Uwe Steinbrich

Wir wurden aktuell mit der Verteidigung gegen eine aktuelle urheberrechtliche Abmahnung der Kanzlei pixel.Law aus Berlin im Auftrag des Fotografen Herrn Uwe Steinbrich beauftragt. In der Abmahnung wird eine vermeintliche Urheberrechtsverletzung an einem vom Uwe Steinbrich erstellen Foto gerügt.

Sachverhalt:

Unserer Mandantschaft wird vorgeworfen, innerhalb der von ihr betriebenen Internetseite ein urheberrechtlich geschütztes Bildwerk des Herrn Uwe Steinbrich öffentlich zugänglich gemacht zu haben, ohne über erforderliche Nutzungsrechte zu verfügen. Die unerlaubte Verwendung von urheberrechtlich geschützten Bildwerken stelle eine Urheberrechtsverletzung i.S.d. § 19a UrhG (öffentliche Zugänglichmachung) dar.

Geltend gemachte Ansprüche:

- Löschung des Bildes

- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung

- Erstattung von Rechtsanwaltskosten in Höhe von 650,34 €

- Ersatz von Dokumentations- und Sicherungskosten in Höhe von 83,30 €

- Schadensersatz in Höhe von insgesamt 810,00 €

Haben Sie eine solche Abmahnung erhalten?

Keinesfalls sollte eine Abmahnung ignoriert werden. Die gegnerische Kanzlei könnte dann gerichtliche Schritte gegen Sie einleiten. Jedoch sollte von Ihnen auch nicht die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Wird die vorformulierte Unterlassungserklärung ungeprüft unterzeichnet, könnte dies als Schuldeingeständnis gewertet werden.

Unser Rat an Sie:

In fast allen Fällen lassen sich die geforderten Kosten reduzieren und weiterer Schaden kann abgewendet werden. Es ist wichtig, dass die Angelegenheit für Sie rechtssicher beendet wird, damit keine Folge-Abmahnungen drohen. Lassen Sie sich bei Erhalt einer Abmahnung von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten.

Sollten Sie auch eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, einen Vollstreckungsbescheid oder gar eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen mit unserer gerne Hilfe zur Verfügung. Wir sind deutschlandweit tätig! Unsere Kanzlei kann mittlerweile auf hohe vierstellige Anzahl an erfolgreich bearbeiteten Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

Spezialisierte Beratung für Ihren Einzelfall

Persönliche und enge Betreuung und Beratung

Faires Pauschalhonorar und stetige Kostentransparenz

Bundesweite Vertretung

Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. oder per Fax an 02307/236772 zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz sehr wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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